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Unfallfolgen für die Rente: Nachteile eventuell ausgleichbar

Nach einem Unfall: Rentenversicherte können entstandene Nachteile bezüglich ihrer Rentenansprüche bei der Rentenversicherung geltend machen.
Nach einem Unfall: Rentenversicherte können entstandene Nachteile bezüglich ihrer Rentenansprüche bei der Rentenversicherung geltend machen.

Wer einen Unfall erleidet, denkt sicher nicht automatisch an mögliche Folgen für seine spätere Rentenzahlung. Es kann sich für Berufstätige aber lohnen, sich auch darüber Gedanken zu machen.

Berlin (dpa/tmn) - Rentenversicherte, die unverschuldet Opfer eines Unfalles geworden sind, können daraus entstandene Nachteile bezüglich ihrer Rentenansprüche bei der Rentenversicherung geltend machen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Unter anderem können Nachteile dann entstehen, wenn versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben, Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen mussten oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Auf Antrag prüft die Deutsche Rentenversicherung dann, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können. Gegebenenfalls können aus dem Unfall resultierende Nachteile in den Rentenansprüchen dann wieder ausgeglichen werden.