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UN-Menschenrechtsbüro verlangt strikte Auflagen bei Corona-Apps

GENF (dpa-AFX) - Bei den geplanten Corona-Warn-Apps für Mobiltelefonen müssen zum Schutz der Privatsphäre nach Meinung des UN-Menschenrechtsbüros strikte Auflagen eingehalten werden. Es müsse sehr klar sein, wie die Daten genutzt werden. Missbrauch müsse bestraft werden und die Apps dürften nur zeitlich und im Umfang begrenzt eingesetzt werden, sagte Peggy Hicks, Expertin im UN-Menschenrechtsbüro, am Montag in Genf.

Solche Apps sollen auch in Deutschland eingeführt werden, um bei der Lockerung der Ausgehbeschränkungen Ansteckungsketten mit dem neuen Coronavirus zu unterbrechen. Mit der Anwendung soll via Bluetooth der Abstand zu anderen Handys gemessen werden. Nutzer würden gewarnt, wenn sich später herausstellt, dass sie sich neben infizierten Personen aufgehalten haben, und sie könnten dann in Quarantäne gehen. Wann die Corona-Warn-App in Deutschland bereitsteht, ist noch unklar.

Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, ist alarmiert, weil manche Länder die Notlage durch das Coronavirus nach ihren Angaben als Vorwand für Menschenrechtsverletzungen nutzen. "Notrecht darf keine Waffe werden, die Regierungen schwingen, um abweichende Meinungen zu unterdrücken, die Bevölkerung zu kontrollieren oder um an der Macht zu bleiben", erklärte sie.

Nach Angaben des Büros haben mehr als 80 Länder Notrechte verhängt. Für mehrere Dutzend Länder bestehe Sorge über die Umsetzung. Die Spezialistin Georgette Gagnon nannte unter anderem Nigeria, Kenia, Honduras, Kambodscha und Ungarn. Während die Polizei in einigen Ländern Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen mit unnötiger Gewalt durchsetze, nutzten andere Länder Gesetze gegen Falschinformation, um Kritiker zum Schweigen zu bringen. Das untergrabe das Vertrauen der Bevölkerung und könne den Kampf gegen das Virus schwieriger machen.