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Bei Umzug neue Adresse dem Renten Service mitteilen

Damit es nach einem Umzug mit der Zahlung der Rente weiter klappt, muss die neue Anschrift dem Renten Service der Deutschen Post mitgeteilt werden.
Damit es nach einem Umzug mit der Zahlung der Rente weiter klappt, muss die neue Anschrift dem Renten Service der Deutschen Post mitgeteilt werden.

Nicht selten suchen sich Menschen für den Ruhestand ein neues Zuhause. Dabei sollten sie an eine Sache unbedingt denken. Sonst bekommen sie im schlimmsten Fall erst einmal keine Rente ausgezahlt.

Berlin (dpa/tmn) - Wenn Rentner umziehen, müssen sie die neue Anschrift unbedingt dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Nur, wenn die aktuelle Adresse beim Renten Service vorliegt, wird die Rente ausgezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand innerhalb Deutschlands umzieht oder den Wohnsitz ins Ausland verlegt.

Die neue Adresse müssen Rentnerinnen und Rentner schriftlich mitteilen - unter Angabe der Rentenversicherungsnummer. Entsprechende Vordrucke gibt es in jeder Postfiliale. Die Adresse des zuständigen Renten Services steht im Rentenbescheid und auf den jährlichen Mitteilungen zur Rentenanpassung.

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Alternativ können Rentner die neue Anschrift auch online unter www.rentenservice.com melden. Die Daten werden vom Renten Service dann automatisch an die Rentenversicherung weitergeleitet.

Teilen Rentner ihre neue Adresse nicht mit, stoppt der Renten Service die weitere Rentenzahlung - wenn etwa die neue Anschrift nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermittelt werden kann.

Das soll verhindern, dass es zu Überzahlungen kommt. Melden sich Betroffene dann mit ihrer neuen Adresse beim Renten Service, wird die Rente wieder überwiesen.