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Umweltverbände: Deutschland soll gegen Taxonomie-Pläne klagen

BERLIN (dpa-AFX) - Umweltverbände haben die Bundesregierung aufgefordert, gegen die umstrittenen Pläne der EU-Kommission für ein "grünes Label" für Atom- und Gaskraftwerke zu klagen. In einem offenen Brief von Umwelt- und Klimaorganisationen an Kanzler Olaf Scholz (SPD) heißt es: "Schließen Sie sich der von Österreich und Luxemburg geplanten Klage gegen den Delegierten Rechtsakt vor dem Europäischen Gerichtshof an. Setzen Sie sich für eine Erweiterung der Klage auch gegen die Aufnahme von Erdgas ein."

Der Brief ging auch an verschiedene Bundesminister. Er stammt neben anderen vom Deutschen Naturschutzring, der Deutschen Umwelthilfe, der Klima-Allianz Deutschland, dem Naturschutzbund Deutschland und dem WWF Deutschland.

Dass die EU-Kommission in dem Rechtsakt zur EU-Taxonomie sowohl Atomkraft als auch Erdgas als nachhaltige Energieträger einstufe, konterkariere die Intention massiv, heißt es. Die klare Ablehnung der Aufnahme von Atomenergie in die Taxonomie durch die Bundesregierung werde ausdrücklich begrüßt. "Damit Deutschland und Europa ihre Klimaziele erreichen können, muss die Nutzung fossiler Energieträger schnellstmöglich beendet statt ausgebaut werden. Deshalb braucht es eine ebenso konsequente Ablehnung von Erdgas in der Taxonomie." Über diese Frage aber gibt es unterschiedliche Meinungen in der Koalition.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es, bis zur Versorgungssicherheit durch erneuerbare Energien seien Gaskraftwerke notwendig. Deutschland steigt bis Ende 2022 aus der Atomkraft aus. Die Ampel will den bisher bis 2038 geplanten Kohleausstieg "idealerweise" auf 2030 vorziehen.

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In dem Brief der Umweltverbände heißt es, fossiles Gas sei keinesfalls ein nachhaltiger Energieträger, denn entlang seiner Förder-, Transport- und Nutzungskette würden große Mengen an klimaschädlichen Treibhausgasen ausgestoßen.

Scholz wird aufgefordert, zügig stringente Kriterien für den im Koalitionsvertrag angekündigten Zubau von Erdgas-Kraftwerken auf nationaler Ebene zu erarbeiten: "Diese Kriterien müssen weitaus strenger ausfallen als die Vorschläge der EU-Kommission und verbindlich regeln, dass neue Gasturbinen und gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ausschließlich in zeitlich eng begrenztem Umfang und zur Absicherung von Engpässen bis zur raschen Vollversorgung mit erneuerbaren Energien genehmigungsfähig sind."