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Umweltverbände bejubeln Klima-Urteil

BERLIN (dpa-AFX) - Umweltverbände feiern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Bundes-Klimaschutzgesetz zu kurz greift. Der Chef von Greenpeace Deutschland, Martin Kaiser, sprach am Donnerstag von einem "sensationellen Urteil". Maßnahmen dürften demnach nicht länger aufgeschoben werden, weil dies die Freiheitsrechte künftiger Generationen gefährde.

"Mit diesem Urteil ist klar, dass der Kohleausstieg in Deutschland deutlich vorgezogen werden muss, dass klimaschädliche Verbrennungsmotoren viel schneller von der Straße müssen und wir eine Landwirtschaft brauchen, die Klima und Natur nicht weiter schädigt sondern künftig schützt", erklärte Kaiser. "Heute ist ein historischer Tag, ein Feiertag für all die vor allem jungen Menschen, die unermüdlich für besseren Klimaschutz auf die Straße gegangen sind."

Der Präsident des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu), Jörg-Andreas Krüger, betonte: "Freiheit bedeutet jetzt gerichtlich verbrieft eine hohe Artenvielfalt und ein stabiles Klima." Das Urteil müsse dazu führen, dass die gesamte Politik auf die Begrenzung der Arten- und Klimakrise ausgerichtet werde. "Eine bloße Nachbesserung des vom Gericht bemängelten Klimaschutzgesetzes von 2019 wird nicht ausreichen." Das Kabinett müsse das Klimaschutzgesetz noch vor der Bundestagswahl reformieren und wirksamer machen, "mit einem Klimaziel von minus 70 Prozent bis 2030".

Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren zum Teil erfolgreich (Az.: 1 BvR 2656/18 u.a.).

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Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch die Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter. "Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030."

Das Klimaschutzgesetz wurde im Rahmen des Klimapakets Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es legt für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen.