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Umweltministerin Schulze: Verfassungsgericht setzt Ausrufezeiche für Klimaschutz

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Bundes-Klimaschutzgesetz zu kurz greift. "Für den Klimaschutz ist das erstmal ein Ausrufezeichen", sagte die SPD-Politikerin am Donnerstag kurz nach Bekanntwerden des Urteils. "Jetzt gibt uns das Bundesverfassungsgericht ja im Kern auf, dass wir den Weg zur Klimaneutralität auch nach 2030 nicht nur in einer Strategie beschreiben".

Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren zum Teil erfolgreich (Az.: 1 BvR 2656/18 u.a.).

Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch die Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter. "Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030."

Entscheidungen müssten langfristig geplant werden, betonte Schulze. "Deswegen habe ich mich ja im Rahmen der Diskussion um das deutsche Klimaschutzgesetz auch sehr dafür eingesetzt, dass wir auch ein Zwischenziel für 2040 machen auf dem Weg hin zur Treibhausgasneutralität in 2050." Das sei aber mit CDU und CSU "nicht machbar" gewesen. "Insofern ist das jetzt erst einmal gut, dass das Bundesverfassungsgericht sagt, da könnt ihr euch nicht wegducken, da müsst ihr klarer auch was vorgeben", sagte Schulze.

Das Klimaschutzgesetz wurde im Rahmen des Klimapakets Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es legt für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen.