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Umwandlung in Eigentumswohnungen soll erschwert werden

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) hat einen Entwurf vorgelegt, der eine Verdrängung von Mietern aus begehrten Wohnlagen erschweren soll. Darüber berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe.

In dem Entwurf, der am Mittwoch zur Stellungnahme an die Verbände der Branche verschickt worden war, heißt es, die Genehmigung zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum dürfe künftig versagt werden, "wenn dies für die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen erforderlich ist". Die zuständige Behörde darf eine Genehmigung demnach allerdings nicht verweigern, wenn Familienangehörige das Eigentum zur eigenen Nutzung erwerben wollen. Auch wenn zwei Drittel des Eigentums von den bisherigen Mietern erworben werden, muss die Behörde die Umwandlung erlauben. Ausnahmen gibt es auch in Nachlass-Fällen.

Der Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht außerdem Erleichterungen bei der Erteilung von Baugenehmigungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bis Ende 2024 vor. Im Einzelfall soll "unter Würdigung nachbarlicher Interessen" auch von den Festsetzungen des örtlichen Bebauungsplans abgewichen werden können. Erleichtert werden soll auch die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden als Wohnraum. Weiterhin wird da, wo ein Mangel an Wohnraum besteht, ein neues Vorkaufsrecht der Gemeinde für unbebaute und brachliegende Grundstücke eingeführt.

"Eine Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen sieht anders aus", kritisierte der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses, Andreas Mattner. Die Bundesregierung verpasse hier die Chance, positive Anreize für das Bauen und die Schaffung von Wohnraum zu setzen. Der Präsident des Verbands Haus & Grund, Kai Warnecke, sagte dem "Spiegel", dass der Entwurf "mittelschichts- und eigentumsfeindlich" sei.

CDU, CSU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag 2018 verabredet: "Wir werden die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützen und streben dazu weitere Verbesserungen im Bauplanungsrecht an."