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Umsiedlung und Rückführung: EU-Türkei-Abkommen wird kaum umgesetzt

ATHEN/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Das Abkommen zwischen der EU und der Türkei vom März 2016 sieht unter anderem die Umsiedlung und Rücknahme von Migranten von den griechischen Inseln vor. Aktuelle Zahlen zeigen jedoch, dass die Vereinbarung in diesem Punkt kaum umsetzt wird.

Konkret verpflichtet sich die Türkei in dem Abkommen, jeden Migranten, der es illegal auf die griechischen Inseln schafft, zurückzunehmen. Im Gegenzug will die EU für jeden rückgeführten Syrer einen anderen Syrer aus der Türkei umsiedeln. Tatsächlich funktioniert die Abmachung aber schon seit Jahren kaum - unter anderem, weil die griechischen Behörden mit dem Bearbeiten der Asylanträge auf den Inseln nicht hinterherkamen. Zudem tat sich die frühere linke Regierung in Athen aus ideologischen Gründen schwer, Menschen zurück in die Türkei zu schicken.

Die EU-Kommission hat Griechenland immer wieder dazu aufgerufen, Asylanträge schneller zu bearbeiten und konsequenter rückzuführen. Derzeit sind die Rückführungen in die Türkei wegen der Corona-Krise allerdings ohnehin ausgesetzt. Ankara nehme wegen der Pandemie keine Migranten mehr aus Griechenland auf, teilte die Regierung in Athen schon im April mit. Seit Amtsantritt im Sommer 2019 hatte die konservative Regierung Asylverfahren deutlich beschleunigt.

Nach aktuellen Angaben der Brüsseler Behörde wurden unter dem EU-Türkei-Abkommen bislang 26 866 Menschen direkt aus der Türkei in die EU-Staaten umgesiedelt. Nach einer coronabedingten Pause seien die Aktivitäten im August wieder aufgenommen worden. Allerdings wurden viel weniger Migranten von Griechenland von den Inseln zurück in die Türkei geschickt. Seit dem 21. März 2016 waren es der EU-Kommission zufolge unter dem EU-Türkei-Abkommen 2134 Menschen - 139 von ihnen in diesem Jahr. Hinzu kämen weitere 601 Personen unter einem bilateralen Abkommen zwischen der Türkei und Griechenland.