Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • Dow Jones 30

    38.460,92
    -42,77 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.046,21
    -1.942,20 (-3,13%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.385,35
    -38,75 (-2,72%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.712,75
    +16,11 (+0,10%)
     
  • S&P 500

    5.071,63
    +1,08 (+0,02%)
     

Umlagen für Regelenergie und Gasspeicher festgelegt

RATINGEN (dpa-AFX) - Auf Gaskunden könnten neben der Gasumlage zur Rettung wichtiger Importeure noch weitere Umlagen zukommen. Vom 1. Oktober an müssen Gasversorger auf jede von Haushalten verbrauchte Kilowattstunde Erdgas 0,57 Cent für sogenannte Regelenergie zahlen, wie das Unternehmen Trading Hub Europe (THE) am Donnerstag in Ratingen mitteilte. Bei Firmen beträgt die Umlage 0,39 Cent je Kilowattstunde. Ob und in welcher Höhe diese Umlagen von den Gaslieferanten auf die Endverbraucher umgelegt werden, ist offen. Sie kämen dann zu der bereits veröffentlichten Gasumlage von 2,419 Cent je Kilowattstunde hinzu.

THE ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Ferngas-Netzbetreiber. Es setzt Regelenergie, also Gas, immer dann ein, wenn im bundesweit zusammenhängenden Gasnetz das Verhältnis zwischen ein- und ausgespeisten Gasmengen nicht ausgeglichen ist. Die Kosten werden umgelegt. Diese schon seit mehreren Jahren bestehende Umlage beträgt aktuell null Euro.

Auch die Höhe der Gasspeicherumlage wurde am Donnerstag veröffentlicht. Sie beträgt 0,059 Cent je Kilowattstunde. Bei einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden würde das Mehrkosten von 11,80 Euro ohne Mehrwertsteuer pro Haushalt pro Jahr nur für die Gasspeicherumlage bedeuten. Auch hier ist allerdings noch unklar, ob und wie sie auf die Verbraucher umgelegt wird. Die Gasspeicherumlage soll THE die Kosten ersetzen, die zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, also für den Gas-Einkauf.