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Uhren aus Glashütte: Sachsen kämpft um den Schutz der Herkunftsangabe

Zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Bundesjustizministerium gibt es Zwist um den Schutz der Glashütte-Uhren. Denn der Bund ist bislang untätig, obwohl ein Verordnungsentwurf vorliegt.

Eine Glashütteverordnung soll die hohe Qualität von Uhren aus Glashütte weltweit schützen. Foto: dpa
Eine Glashütteverordnung soll die hohe Qualität von Uhren aus Glashütte weltweit schützen. Foto: dpa

Seit 1845 werden in Glashütte Uhren hergestellt. Heute gelten etwa A. Lange & Söhne und Glashütte Original als prestigeträchtige Uhrenmarken aus dem sächsischen Osterzgebirge. Fast jeder dritte Einwohner arbeitet in der Uhrenindustrie. Der Freistaat Sachsen will dieses „handwerkliche Erbe“ schützen.

Die Zauberformel dafür: Der Paragraf 137 des Markengesetzes. Dieser ermächtigt das Bundesjustizministerium, durch Rechtsverordnung „nähere Bestimmungen über einzelne geografische Herkunftsangaben zu treffen“.

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Sachsen will das nutzen: Eine Glashütteverordnung soll „ein besonderes Alleinstellungsmerkmal verbindlich festlegen, um die hohe Qualität von Uhren aus Glashütte weltweit zu schützen und in einer global agierenden Wirtschaft den Wirtschaftsstandort in Deutschland zu stärken“. So heißt es in einem Verordnungsentwurf, den der Bundesrat bereits im September 2019 einstimmig beschlossen hat.

Bei missbräuchlicher Verwendung könne „die Herkunftsangabe Glashütte erheblichen Schaden nehmen“, heißt es weiter. Das gelte es zu verhindern, damit diese Uhren weiterhin dem weltweiten Vergleich standhielten und die bestehende Infrastruktur sowie die vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten im sächsischen Osterzgebirge erhalten blieben.

Als Vorbild verweist Sachsen auf die Solingenverordnung von 1994, „welche zur besonderen weltweiten Bedeutung von Schneidwaren aus dem Herkunftsgebiet Solingen beigetragen“ habe. Es ist die bislang einzige Rechtsverordnung, die auf Basis des Paragrafen 137 des Markengesetzes beschlossen wurde. Andere Schutzinstrumente gibt es nur für geografische Herkunftsangaben von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln.

Erstaunen in Sachsen

Doch bei dem Glashütte-Vorhaben tut sich nichts. Auf Anfrage beim Bundesjustizministerium von Christine Lambrecht (SPD) heißt es, es gebe derzeit weder einen Ministeriumsentwurf für die Verordnung noch einen konkreten Zeitplan. „Die Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen konnte noch nicht abgeschlossen werden“, teilte das Ministerium mit. Es würden noch weitere Informationen benötigt „zur Konkretisierung der Spezifikation, die für Glashütte-Uhren gelten soll“.

In Sachsen löst diese Auskunft Erstaunen aus: Es gebe doch den Verordnungsentwurf des Bundesrats. Dort wird aufgeführt, dass eine Uhr nur dann die Herkunftsangabe Glashütte tragen darf, „wenn in allen wesentlichen Herstellungsstufen mehr als 50 Prozent der Wertschöpfung in Glashütte erzielt werden“.

Die Montage und das Ingangsetzen des Uhrwerks, das Einregulieren des Uhrwerks beziehungsweise das Einstellen der Genauigkeit des Uhrwerks, die Montage des Ziffernblatts, das Setzen der Zeiger und das Einschalten des Uhrwerks müssen demnach in Glashütte erfolgen. Das besagt auch die mehr als 100 Jahre alte „Glashütte Regel“, die nun normativ festgeschrieben werden soll.

Im Bundesratsbeschluss werden auch die Herkunftsgebiete für Uhren mit der Herkunftsangabe Glashütte bestimmt: Neben dem Gebiet der Stadt Glashütte und deren Ortsteilen werden auch Orte erfasst, „die mit der Uhrenherstellung in Glashütte traditionell eng verbunden sind“.

Der Begriff der Uhr ist weit gefasst: Alle Instrumente zählen dazu, deren Hauptfunktion die Zeitmessung ist, aber auch zum Beispiel nautische Instrumente mit Zeitmessfunktion – egal, ob es sich um ein mechanisches oder elektronisches Uhrwerk handelt.

Hersteller sehen ihre Belange gewahrt

In einem Schreiben vom Dezember 2020, das dem Handelsblatt vorliegt, hatte das sächsische Justizministerium das Bundesjustizministerium auch darüber informiert, dass sowohl die Stadt Glashütte als auch „die ganz überwiegende Mehrheit der Hersteller“ ihre Belange und Interessen in der vom Bundesrat beschlossenen Fassung „als hinreichend gewahrt“ sehen.

„Ich würde mir im Interesse dieses deutschen Traditionsstandorts wünschen, dass der Bund nun tätig wird und die Verordnung erlässt“, sagte Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) dem Handelsblatt. Wo „Made in Glashütte“ draufstehe, müsse auch handwerkliche Spitzenleistung aus der Region Glashütte drin sein. „Der Gesetzgeber muss sich daher stärker für den Markenschutz für deutsche Spitzenprodukte in der globalisierten Produktionswelt einsetzen“, forderte Meier.

Das Bundesjustizministerium gab sich zurückhaltend und teilte mit: „Es ist noch nicht absehbar, ob das Vorhaben in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.“