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UBS legt Berufung gegen Urteil in französischem Steuerfall ein

(Bloomberg) -- Die UBS Group AG hat beim französischen Kassationsgerichtshof Berufung gegen ein Urteil eingelegt, das sie letzte Woche für schuldig befunden hatte, Kunden bei Steuervermeidung geholfen zu haben. Das erklärte die Schweizer Großbank am Montag auf ihrer Website.

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“Die Berufung wurde innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen eingereicht, um die Rechte von UBS AG zu wahren”, so die Bank in der Mitteilung. “Dies erlaubt es UBS AG, das Urteil des Berufungsgerichts genau zu analysieren, um im besten Interesse der Stakeholder das weitere Vorgehen festzulegen.”

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Das Pariser Berufungsgericht hatte die UBS letzte Woche zu einer Strafe von 1,8 Milliarden Euro verurteilt, weil sie vermögenden französischen Kunden geholfen hatte, Gelder auf Schweizer Konten zu verstecken. Auch gegen diese Strafe legt die Bank Berufung ein. Obwohl das Gericht die Strafe für die Bank gegenüber der vorigen Instanz stark verminderte, bestätigte sie den Schuldspruch aus dem Jahr 2019.

Bloomberg berichtete am Freitag, dass die UBS dazu tendiert, gegen das Urteil Berufung einzulegen, da sich die Führung des Geldhauses dagegen sträube, einen Schuldspruch anzuerkennen, der ihr Geschäft in anderen Märkten gefährden könnte. Die Bank neige auch dazu, gegen die finanzielle Strafe vorzugehen, hieß es am Freitag.

Der scheidende UBS-Verwaltungsratspräsident Axel Weber hat die Angelegenheit zur Chefsache gemacht, da die Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens wie ein Damoklesschwert über der Bank hängt. Die Bank hatte sich in früheren Gesprächen mit den französischen Behörden im Jahr 2014 gegen einen Vergleich entschieden, da sie sich nicht schuldig bekennen wollte, und kämpft seither vor Gericht.

Die UBS bestreitet, dass sie sich in diesem Fall strafbar gemacht hat. Die Bank hat nur rund 450 Millionen Euro an Rückstellungen gebildet, um ihre Kosten zu decken.

Überschrift des Artikels im Original:

UBS Says it Will Appeal $2 Billion French Tax Evasion Penalty

(Wiederholung vom Vortag)

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