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Crownfield-Birchermüsli bei Lidl: Mogelpackung des Monats Mai

Die Mogelpackung des Monats Mai ist ein Müsli von Lidl. Wegen dem kassierte der Discounter von der Verbraucherzentrale eine Abmahnung und anschließend eine Klage. Dann folgte eine schöne Überraschung.

Lidl sorgte bei der Mogelpackung des Monats Mai für eine Überraschung. (Bild: Getty Images)
Lidl sorgte bei der Mogelpackung des Monats Mai für eine Überraschung. (Bild: Getty Images) (ollo via Getty Images)

Mogelpackungen gibt es jeden Monat aufs Neue. Für besonders dreiste Vergehen vergibt die Verbraucherzentrale den Titel Mogelpackung des Monats. Und auch der schöne Mai hat so einen unrühmlichen Kandidaten im Gepäck.

Der Negativpreis geht an das "Müsli Bircher" der Lidl-Eigenmarke Crownfield, wie die Verbraucherzentrale Hamburg vermeldet. Grund: Die Dose, in der das Müsli verpackt wird, ist nur ungefähr zur Hälfte gefüllt. Da würden Verbraucher*innen beim Kauf doch deutlich mehr erwarten, so die Verbraucherschützer*innen.

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Die rund 18 Zentimeter hohe, zylinderförmige Dose aus festem Verbundmaterial enthält 400 Gramm Müsli. Nach Messungen der Verbraucherzentrale reicht der Inhalt aber nur für eine Dosenhöhe von neun bis zehn Zentimetern – der Rest ist mit purer Luft gefüllt.

Der Zollstock zeigt, warum das Müsli eine Mogelpackung ist. (Bild: Verbraucherzentrale Hamburg)
Der Zollstock zeigt, warum das Müsli eine Mogelpackung ist. (Bild: Verbraucherzentrale Hamburg) (Verbraucherzentrale Hamburg)

"Wir haben deswegen viele Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern erhalten, die sich getäuscht fühlten oder sich über die Ressourcenverschwendung ärgerten", so die Verbraucherzentrale.

Abmahnung und Klage wegen Irreführung

Da so eine Luftpackung nicht nur ärgerlich, sondern laut Lebensmittelinformationsverordnung auch nicht irreführend sein darf, mahnte die Verbraucherzentrale Lidl im Februar dieses Jahres ab und forderte den Discounter auf, das Müsli in dieser Aufmachung nicht weiter zu verkaufen. "Auch das Mess- und Eichgesetz verbietet Packungen, ‘wenn sie ihrer Gestaltung und Befüllung nach eine größere Füllmenge vortäuschen als in ihnen enthalten ist‘", so die Hamburger. Doch leider sei Lidl der Aufforderung nicht nachgekommen, deshalb reichte die Verbraucherzentrale beim Landgericht Stade Klage gegen den Discounter ein.

Schöne Überraschung im Lidl-Regal

Während das Urteil noch ausstehe, habe es aber nun eine Überraschung beim Discounter gegeben: "Aktuell haben wir bei Kontrollen mit Erstaunen festgestellt, dass in der gleichen Dosengröße plötzlich 470 Gramm Müsli abgefüllt sind. Das sind fast 20 Prozent mehr Inhalt! Ob das wohl auf unsere Klage zurückzuführen ist?" Recherchen nach gelte das für Dosen ab dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12/2022, zur Zeit seien noch beide Versionen im Handel.

Müsli ist nun günstiger

Am Preis hat Lidl aber nichts gedreht, so dass Kund*innen nun sogar 15 Prozent weniger für das Müsli zahlen. Zusätzlich entsteht weniger Verpackungsmüll. Die Verbraucherschützer errechneten, dass mit der neuen Füllmenge bei einer Tonne Müsli 372 Packungen weniger benötigt werden. Ende gut – alles gut und die Verbraucherzentrale Hamburg meint: "Warum denn nicht gleich so, Lidl?"

Übrigens: Die anderen Müsli-Sorten von Crownfield sind nicht betroffen. Sie enthalten nach wie vor nur 400 Gramm, weil sie wahrscheinlich aufgrund der anderen Zusammensetzung etwas besser befüllt sind.

Auf der Facebook-Seite der Verbraucherzentrale diskutieren Nutzer*innen über die Mogelpackung des Monats Mai:

Helfen Sie mit!

Mogelpackungen und versteckte Preiserhöhungen sind leider keine Seltenheit. Beim Einkaufen bleibt oft nicht die Zeit, jedes Mal das Kleingedruckte auf den Verpackungen zu lesen. Deshalb hat es sich die Verbraucherzentrale Hamburg zur Aufgabe gemacht, immer wieder auf Mogelpackungen hinzuweisen.

Wenn Ihnen auch Mogelpackungen auffallen, freut sich die Verbraucherzentrale Hamburg über eine kurze Meldung per E-Mail an ernaehrung@vzhh.de oder über das Kontaktformular auf ihrer Internetseite.

Weitere Informationen zu aktuellen Mogelpackungen finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg und auf der Facebook-Seite der Verbraucherschützer.

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