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Wagniskapitalgeber investieren in Lexfox

Da ein Urteil des Bundesgerichtshof zu automatisierten Rechtsdienstleistungen noch aussteht, lässt der Deal aufhorchen.

Die rechtliche Grauzone, in der sich Legal-Techs bewegen, hat viele Investoren bisher abgeschreckt. Foto: dpa
Die rechtliche Grauzone, in der sich Legal-Techs bewegen, hat viele Investoren bisher abgeschreckt. Foto: dpa

Im noch neuen Markt für automatisierte Rechtsdienstleistungen tut sich etwas: Zwei große Wagniskapitalgeber investieren beim Berliner Start-up Lexfox. „Wir planen eine universelle Internetplattform, um Verbrauchern umfassend zu ihrem Recht zu verhelfen“, sagte Anwalt und Lexfox-Gründer Daniel Halmer dem Handelsblatt.

Mit dem „mittleren siebenstelligen Betrag“, den Halmer von den Investoren Earlybird und Target Global einsammeln konnte, sollen die bisherigen drei Legal-Tech-Marken von Lexfox zusammengeführt und weitere Rechtsgebiete erschlossen werden.

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Die Summe mag im Vergleich zu anderen Deals gering klingen. Doch für Legal Techs lässt die Finanzierung aufhorchen. Denn bislang agieren viele Anbieter in einer rechtlichen Grauzone, was Investoren zögern lässt. Weil die selbstständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen hierzulande verboten ist, sind die Plattformbetreiber häufig als Inkassounternehmen zugelassen.

Im Oktober steht dazu eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) an. Betroffen ist das von Lexfox betriebene Portal „wenigermiete.de“. Hier können Verbraucher die Mietpreisbremse durchsetzen sowie Mieterhöhungen und Renovierungspflichten bei Auszug abwehren, indem sie ihre Ansprüche aus dem Mietverhältnis abtreten und Lexfox diese dann gegenüber dem Vermieter geltend macht. Der BGH wird nun klären, ob das eine unerlaubte Rechtsdienstleistung darstellt.

Auf dem Weg zum „Unicorn“

Die Kapitalgeber scheint diese Unsicherheit jedoch nicht zu schrecken. Earlybird und Target Global, die auch bei der Onlinebank N26, McMakler und dem Essenslieferanten Delivery Hero investiert haben, sehen in Legal Techs nach den Fintechs oder Insurtechs, also Versicherungsplattformen, den nächsten großen Trend.

„Es geht um Streitwerte, die bislang von der traditionellen Anwaltsbranche als nicht lohnend angesehen wurden“, sagte Fabian Heilemann von Earlybird dem Handelsblatt. „Jetzt können Verbraucher trotzdem zu ihrem Recht kommen, ohne lange Gerichtsverfahren führen oder hohe Kosten fürchten zu müssen.“

Da Lexfox über eine Software verfüge, die „sektoragnostisch“ nutzbar sei, unterscheide sich der Betreiber deutlich von anderen Legal Techs, die etwa nur auf Fluggastrechte spezialisiert seien. Aus solch engen Angeboten könne kein „Unicorn“ werden, also ein Start-up mit einer Marktbewertung von über einer Milliarde US-Dollar.

Shmuel Chafets von Target Global verweist auf Fintech-Startups, die in den vergangenen zehn Jahren neue Servicestandards geschaffen hätten, bei denen traditionelle Banken versagten. „Die Vision von LexFox ist es, genau dies für traditionelle Rechtsleistungen zu tun: Konsumenten den Zugang zu den relevanten Services geben und gleichzeitig die entsprechenden Tools zur Verfügung stellen, um diese zu managen“, sagte Chafets dem Handelsblatt.

Lexfox trat bislang mit drei Onlineportalen in Erscheinung: Neben „wenigermiete.de“, das nach Angaben von Halmer pro Jahr Ansprüche im Wert von „mehreren Millionen“ Euro bearbeitet und parallel „mehrere Tausend“ Verfahren führt, existiert noch „mehrabfindung.de“, mit dem Arbeitnehmer bei Kündigungen finanzielle Entschädigungen fordern können.

Mit „weniger-internetkosten.de“ können Verbraucher eine vorzeitige Auflösung von DSL-Verträgen erreichen oder eine finanzielle Entschädigung, wenn der Internetanbieter nicht die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit liefert. „Wir werden nun mit unserer Software neue Angebote schaffen und auch auf andere europäische Märkte expandieren“, kündigte Halmer an.

Die anstehende BGH-Entscheidung fürchtet der Lexfox-Gründer nicht. „Ich bin seit 15 Jahren Anwalt“, erklärte Halmer. „Sollten Onlinedienstleister mit Inkassolizenz ausgebremst und das Anwaltsmonopol weiter abgeschottet werden, dann stellen wir unsere Organisation einfach um.“ Die Verbraucher könnten dann eine anwaltliche Vollmacht erteilen.

Für andere Legal-Tech-Betreiber dürfte das schwieriger werden. Nicht jedes Technologieunternehmen hätte diese Möglichkeit. „Die Diskussion ist sehr deutsch“, betont Fabian Heilemann vom Wagniskapitalgeber Earlybird. „Spannend ist ohnehin ein globales Geschäftsmodell.“