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Trotz BDI-Kritik: Koalition will schärferes Wettbewerbsrecht schnell verabschieden

Die Reform von Wirtschaftsminister Altmaier zielt auf die Digitalriesen ab, aber die heimische Industrie befürchtet Nebenwirkungen. Viel Gehör findet sie damit nicht.

Für Peter Altmaier ist die Reform ein „Meilenstein“: Der Bundeswirtschaftsminister will die großen Digitalkonzerne einer verschärften Kartellaufsicht unterwerfen – und Deutschland damit weltweit zu einem Vorreiter bei der Zähmung von Amazon, Facebook oder Google machen.

Koalitionspolitiker von Union und SPD wollen die geplante Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nun zügig im Bundestag verabschieden – trotz heftiger Kritik aus der deutschen Industrie. Die Reform trifft nicht nur bei den US-Techkonzernen auf Widerstand; auch der BDI warnt in seiner Stellungnahme, kleinere Unternehmen und Industrieplattformen könnten nun ebenfalls ins Visier des Bundeskartellamts geraten. Digitale Geschäftsmodelle seien in Deutschland gerade erst im Entstehen, „ihr Wachstum sollte nicht eingeengt werden“, schreibt der Industrieverband in dem 47-seitigen Papier.

Die Sorge: In ihren Nischen starke Anbieter könnten von den Wettbewerbshütern als marktbeherrschend eingestuft werden – und folglich Ärger mit dem Kartellamt bekommen. Und zwar „speziell dann, wenn diese bereits höhere Marktanteile aufweisen und neue Märkte erschließen“ wollten. Die Bestimmungen des Gesetzentwurfs seien nicht konkret genug, um diese Gefahr auszuschließen.

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Zudem fürchtet der mächtige Industrieverband, dass die Große Koalition durch die Hintertür eine allgemeine Datenteilungspflicht für Unternehmen einführen könnte. Der Mitte September beschlossene Referentenentwurf Altmaiers erlaubt ein Einschreiten des Kartellamts, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen sich weigert, anderen Unternehmen Zugang zu Daten zu gewähren. Dies dürfe nicht zu einer allgemeinen Verpflichtung für Unternehmen umgedeutet werden, ihre eigenen Datenbestände Dritten zugänglich zu machen, so der BDI.

In den Koalitionsfraktionen stößt der Verband mit seinen Bedenken aber auf wenig Gehör. „Der Gesetzentwurf enthält Vorkehrungen, damit das Bundeskartellamt sich auf die großen Fische konzentriert und nicht ein in seiner Nische erfolgreicher Mittelständler ins Visier gerät“, sagt der CDU-Berichterstatter Matthias Heider.

Der Adressatenkreis werde etwa dadurch eingegrenzt, dass nur Unternehmen mit „überragender, marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ erfasst würden, so Heider. In der Gesetzesbegründung sei zudem klargestellt, dass nur ein kleiner Kreis von Unternehmen erfasst werde, die eine strategische „Gatekeeper“-Funktion hätten und die ihre außergewöhnlich starke Datenmacht auf immer neue Märkte ausdehnten.

„Das Gesetz soll Mittelständlern nicht das Leben schwermachen“

Diese Kriterien, heißt es in den Koalitionsfraktionen, zielten etwa auf die Google-Mutter Alphabet – dem Suchmaschinenkonzern werfen etwa deutsche Reise-Start-ups vor, seinen Zugang zu ihren Daten zu missbrauchen, um selbst in den Markt vorzudringen. Das Gesetz richte sich aber nicht auf gegen Anbieter wie Siemens, der mit Mindsphere eine Plattform für die Analyse von Maschinendaten betreibt.

Auch der CSU-Abgeordnete Hansjörg Durz ist beruhigt: „Das Gesetz zielt auf die dominanten Digitalplattformen und soll Mittelständlern nicht das Leben schwermachen.“ Falls der Gesetzentwurf noch Unschärfen enthalte, werde die Koalition nachbessern.

Der zuständige SPD-Abgeordnete Falko Mohrs bezeichnet die BDI-Bedenken als „übertrieben“. Falls Unternehmen aufgrund ihrer Marktmacht nicht-personenbezogene Daten gezielt teilen müssten, „dann stets nur zu einem angemessenen Preis“, sagt er.

Die Koalitionsfraktionen seien gewillt, die GWB-Novelle nun schnell zu verabschieden, so Mohrs. Nach dem derzeitigen Fahrplan soll es noch dieses Jahr durch Bundestag und Bundesrat gehen.

An anderer Stelle könnten die Koalitionsfraktionen den Regierungsentwurf aber noch nachschärfen. Zum einen geht es um die sogenannte Intermediationsmacht von Unternehmen wie Apple, das in seinem App-Store Vermittler und Anbieter zugleich ist – und damit zuletzt massiv in die Kritik geriet. Die SPD, so Mohrs, wolle sich „nochmal dezidiert ansehen“, ob die Beschwerden von Fortnite und Spotify gegen Apple im Entwurf schon ausreichend erfasst seien oder eine explizitere Regel nötig sei.

Zudem dringt der Berliner Online-Modehändler Zalando darauf, die Definition von Marktmacht noch zu erweitern. Neben Marktanteilen oder Datenzugang solle auch die kumulierte Interaktionszeit aller Nutzer eines digitalen Angebots berücksichtigt werden, sagt Daniel Enke, Leiter Public Affairs bei Zalando. Die Nutzerzeit sei in der Digitalwirtschaft ein wichtiger Frühindikator für die Marktmacht eines Unternehmens.

Dies könnte etwa Facebook treffen, in dessen sozialen Netzwerken die Nutzer viel Zeit verbringen. Ob die Nutzerzeit auch sektorübergreifend ein guter Indikator für Marktmacht sei, werde nun genau geprüft, sagt CSU-Digitalpolitiker Durz. Sein CDU-Kollege Heider zeigt sich aufgeschlossen: „Wenn Nutzerzeit ein Faktor von vielen ist, spricht nichts dagegen, das zu berücksichtigen.“