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Kampf gegen Geldwäsche: Finanzminister Scholz will Unternehmen verpflichten, ihre Eigentümer zu melden

Das Transparenzregister soll zur europaweiten Vernetzung umgebaut werden. Für fast zwei Millionen deutsche Unternehmen wäre das erheblicher Mehraufwand.

Die Transparenzregister wurden aufgebaut, um es Kriminellen zu erschweren, Gelder zu verstecken und Eigentumsverhältnisse zu verschleiern. Vernetzen lässt sich die deutsche Variante aber offenbar nicht so leicht. Foto: dpa
Die Transparenzregister wurden aufgebaut, um es Kriminellen zu erschweren, Gelder zu verstecken und Eigentumsverhältnisse zu verschleiern. Vernetzen lässt sich die deutsche Variante aber offenbar nicht so leicht. Foto: dpa

Das Paket, das Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) den Unternehmen genau vor Heiligabend noch unter den Weihnachtsbaum gelegt hat, hat es in sich: Das Transparenzregister zur Geldwäschebekämpfung soll zum Vollregister umgewandelt werden. Die Folge: Fast zwei Millionen deutsche Unternehmen müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer melden.

„Bislang wurde die Wirtschaft hier vor übermäßiger Bürokratie bewahrt“, erklärt Stefan Reuter von der Kanzlei BRP Renaud und Partner. „Die neue Regelung geht nun einseitig zulasten der Unternehmen.“

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Nach der EU-Geldwäscherichtlinie sind die Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten bis zum 10. März dieses Jahres miteinander zu vernetzen. Die Register wurden aufgebaut, um es Kriminellen zu erschweren, Gelder zu verstecken und Eigentumsverhältnisse zu verschleiern.

Seit 2017 müssen also Firmen, Gesellschaften, Stiftungen und Treuhänder ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ angeben. Steuerfahnder und Strafverfolgungsbehörden können bei Ermittlungen dann Einsicht ins Transparenzregister nehmen.

Und obwohl schon von Beginn an klar war, dass es zu einer „effizienten Vernetzung“ der nationalen Datenbanken kommen wird, konzipierte Deutschland das Transparenzregister zunächst als „Auffangregister“. Für all jene, deren Eigentums- und Kontrollstruktur und damit die wirtschaftlich Berechtigten aus anderen Registern ermittelbar war – also etwa aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister – entfiel die Meldepflicht an das Transparenzregister.

Das wurde als „Mitteilungsfiktion“, bezeichnet. Nur jene, bei denen das nicht der Fall war, wurden vom Transparenzregister „aufgefangen“: Sie müssen ihren wirtschaftlich Berechtigten ermitteln und in das Register eintragen lassen.

Aktuelles Register taugt nicht für Vernetzung

Nach Angaben des Finanzministeriums wurde bislang „für den Großteil der deutschen Gesellschaften“ auf andere Register weiterverwiesen. „Das war eigentlich im Sinne der Unternehmen gedacht“, sagt Rechtsexperte Reuter. „Denn es ersparte ihnen die Belastung der Mehrfachmeldungen an verschiedene Register.“ Dass dies später bei der EU-weiten Vernetzung der nationalen Register problematisch werden könne, sei dabei aber offensichtlich ausgeblendet worden.

In dem Referentenentwurf für ein „Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister“ von Bundesfinanzminister Scholz heißt es nun, Voraussetzung der Vernetzung seien „strukturierte Datensätze“ bei den Transparenzregistern der EU-Mitgliedstaaten in einem einheitlichen Datenformat. „Dies kann beim deutschen Transparenzregister in seiner aktuellen Gestalt nur eingeschränkt dargestellt werden“, wird dann zugegeben.

Darum soll nun die „Mitteilungsfiktion“ aufgehoben werden: „Alle Rechtseinheiten sind fortan verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister positiv zur Eintragung mitzuteilen.“

Damit werde auch „der Nutzwert für die Einsichtnehmenden optimiert“, heißt es in dem Entwurf weiter – was im Umkehrschluss auch bedeuten könnte, dass die bisherige Lösung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung offenbar nur eingeschränkt hilfreich war.

Die Wirkung der Umstellung für die Wirtschaft ist indes gewaltig: „Mit dem Übergang zum Vollregister geht ein Anstieg der Zahl der eintragungspflichtigen Einheiten von aktuell schätzungsweise rund 400.000 Einheiten um rund 1,9 Millionen Einheiten einher“, so die Angaben im Entwurf für das Gesetz.

Hunderte Gesellschaften betreuen

„Vor allem für börsennotierte Unternehmen und GmbHs wird sich eine große Umstellung ergeben“, erklärt Gesellschaftsrechtler Reuter. „Hier existierten bislang pauschale Ausnahmeregelungen oder weitgehende Befreiungen.“ Nun müsse, auch bei komplexen Konstrukten geklärt werden, wer die Unternehmen kontrolliere und beherrschenden Einfluss habe. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht zum Transparenzregister drohten teils hohe Bußgelder.

Laut Verband der Chemischen Industrie (VCI) würde das geplante Gesetz „bei den Unternehmen zu einem erheblichen Mehraufwand führen“. Denn künftig werde es erforderlich sein, mehrere Register parallel zu führen.

„Je nach Unternehmens- und Anteilseignerstruktur müssten bei zentraler Konzernleitung gegebenenfalls Hunderte Gesellschaften bei der Erfüllung der neuen Register-Compliance betreut werden“, erklärte Tobias Brouwer, Bereichsleiter Recht und Steuern im VCI. Zielführender wäre es daher, die digitale Vernetzung der bestehenden Register mit dem Transparenzregister zu optimieren oder die Informationen insgesamt in ein zentrales Unternehmensregister zu überführen.

Schon jetzt ist klar, dass es mit der Vernetzung bis März nichts wird. Im Entwurf wird auf „Verzögerungen durch die Covid-19-Pandemie“ verwiesen. Gerechnet wird mit dem Beginn der stufenweisen Umsetzung der Vernetzung „noch in 2021“.