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Tipps für Anleger mit Depot zum Jahresendspurt

Zum Jahreswechsel sollte man seine finanziellen Angelegenheiten in Ordnung bringen (Symbolbild: Getty Images)
Zum Jahreswechsel sollte man seine finanziellen Angelegenheiten in Ordnung bringen (Symbolbild: Getty Images)

Zum Ende des Jahres möchte ich Sie auf drei Dinge hinweisen, die mir aktuell aufgefallen sind.

1. Sparpläne kontrollieren – Aktionen enden

Wenn Sie Sparpläne haben, ist das Jahresende eine gute Gelegenheit, diese zu überprüfen. Passt die Höhe noch? Ist ein Fonds zu groß geworden? Haben sich die Bedingungen geändert? Aktuell haben einige Direktbanken ihre Aktion „Comstage ETF kostenfrei besparen“ beendet. Wer einen solchen Indexfonds von Comstage hatte, würde ab Januar 1,5 bis 1,75% Gebühr bezahlen. Das können Sie leicht sparen. Meistens haben die Banken ein Pendant eines anderen ETF-Hauses kostenfrei im Angebot.

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2. Belege aufheben

Das Jahr 2018 bringt uns ja einige Änderungen bei dem Investmentsteuergesetz. Ein wichtiger und bereits viel diskutierter Punkt ist der neue 100.000-Euro-Freibetrag, mit dem der Staat die „Altfallregelung“ (steuerfreier Verkauf von u.a. Investmentfonds, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden) auslaufen lässt. Was für immer gelten sollte, hat am Ende dann einen Bestand von 9 Jahren gehabt.

Heben Sie unbedingt die Kaufbelege und vielleicht auch einen Depotauszug auf, die dokumentieren, dass Sie die betroffenen Fonds 2008 schon besessen haben. Viele Menschen fangen nach 10 Jahren an, ihre privaten Unterlagen wegzuwerfen (manche auch schon eher) – das könnte hier fatal sein. Die Ersatzbeschaffung bei Banken ist teuer.

3. Verluste verrechnen

Auch wenn 2017 ein sehr gutes Anlegerjahr war – prüfen Sie trotzdem vor dem 15.12. die Verlustverrechnungstöpfe bei Ihren Depotbanken. Vielleicht stehen bei dem einen oder anderen Depot noch Verluste, die aus der Vergangenheit vorgetragen wurden. Sie können diese mit Gewinnen von anderen Banken in Ihrer Steuererklärung verrechnen – jedoch nur, wenn Sie bei der Bank vor dem 15.12. eine sogenannte Verlustverrechnungsbescheinigung beantragen.

Viel Erfolg bei der Umsetzung

Ihre
Stefanie Kühn