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Thüringerin verweigerte Rundfunkgebühren

Jetzt sitzt sie eine Gefängnisstrafe ab

Thüringerin verweigerte Rundfunkgebühren (Bild: Arno Burgi/ dpa)
Thüringerin verweigerte Rundfunkgebühren (Bild: Arno Burgi/ dpa)

Kann man wirklich ins Gefängnis kommen, wenn man die Rundfunkgebühren nicht zahlt? Um diese Frage rankten sich viele Spekulationen. Jetzt gibt es eine Antwort: Ja, man kann. Eine Frau sitzt derzeit ein, weil sie jahrelang die Zahlungen verweigerte.

 

Sieglinde Baumert ist damit die erste Frau Deutschlands, die tatsächlich eine Haftstrafe absitzen muss, weil sie die Rundfunkgebühren verweigerte. Seit Februar sitzt sie in der JVA Chemnitz ein. Die in Geisa in Thüringen wohnhafte 46-jährige habe sich aus Prinzip geweigert, die geforderten Kosten an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen, heißt es in der Zeitung „Welt“. Sie hält die Gebühren für verfassungswidrig und stellte im Jahr 2013 die Zahlungen ein. Sämtliche Mahnungen ignorierte sie.

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„Ich wollte von der Justiz die Rechtmäßigkeit des Gebühreneinzuges erklärt bekommen. Ich ließ alles auf mich zukommen“, wird Baumert zitiert. Als schließlich ein Gerichtsvollzieher an ihrem Arbeitsplatz auftauchte und Baumert sich weigerte, eine Vermögensaufstellung zu unterzeichnen, wurde sie verhaftet. Im Gefängnis, so erzählt Baumert, erhalte sie viel Zuspruch für ihre Aktion. Sie selbst bereue den Schritt nicht, schließlich könne sie im Gefängnis sogar kostenlos fernsehen.

Nach sechs Monaten muss die Thüringerin aus der JVA entlassen werden. Dann kann sie erst nach zwei Jahren erneut zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Ob sie künftig die Gebühren an ARD, ZDF und die Radioanstalten zahlen will, wird sich wohl erst dann herausstellen.

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