Werbung
Deutsche Märkte schließen in 6 Stunden 38 Minuten
  • DAX

    17.968,87
    +108,07 (+0,61%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.969,79
    +32,94 (+0,67%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,98
    +253,58 (+0,67%)
     
  • Gold

    2.318,20
    -28,20 (-1,20%)
     
  • EUR/USD

    1,0677
    +0,0020 (+0,19%)
     
  • Bitcoin EUR

    61.995,66
    +88,36 (+0,14%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.392,79
    -21,97 (-1,55%)
     
  • Öl (Brent)

    82,81
    +0,91 (+1,11%)
     
  • MDAX

    26.560,07
    +270,34 (+1,03%)
     
  • TecDAX

    3.251,65
    +34,70 (+1,08%)
     
  • SDAX

    14.165,69
    +112,44 (+0,80%)
     
  • Nikkei 225

    37.552,16
    +113,55 (+0,30%)
     
  • FTSE 100

    8.041,55
    +17,68 (+0,22%)
     
  • CAC 40

    8.062,14
    +21,78 (+0,27%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.451,31
    +169,30 (+1,11%)
     

The Cube - Aufregung in Spanien: TV-Star (68) lässt Kind in den USA austragen

Die Entscheidung einer 68-jährigen spanischen Schauspielerin, ein Kind von einer Leihmutter in den USA austragen zu lassen, hat in Spanien einen politischen Sturm ausgelöst und Kritik von vier Ministern der Regierung sowie erneute Rufe nach einer Überprüfung des seit langem bestehenden Verbots dieser Praxis in Spanien hervorgerufen.

Der Fernsehstar Ana Obregón beherrschte eine Woche lang die Schlagzeilen in Spanien, nachdem die Zeitschrift ¡Hola! ein Foto von ihr mit einem neugeborenen Baby im Arm vor einem Krankenhaus in Miami veröffentlicht hatte. Die Zeitschrift erklärte, dass ihr kleines Mädchen von einer Leihmutter geboren worden war, drei Jahre nachdem Obregón ihren Sohn und einziges Kind, Aless Lequio, durch Krebs verloren hatte.

Das ganze Wochenende über wurde in den sozialen Medien in Spanien über die Kontroverse um Ana Obregón berichtet, die inzwischen bestätigt hat, dass sie zum zweiten Mal Mutter geworden ist, und zwar durch Leihmutterschaft.

WERBUNG

Die Kontroverse liegt in der Tatsache begründet, dass diese Praxis in Spanien illegal ist. Obregón hat das Verfahren jedoch in den Vereinigten Staaten durchgeführt, wo es in einigen Bundesstaaten erlaubt ist.

Aber man muss dafür nicht zwingend so weit reisen. In der Europäischen Union ist die Leihmutterschaft in Griechenland möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen und immer auf altruistische Weise.

In Portugal wurde die Leihmutterschaft im Jahr 2021 genehmigt, aber die Vorschriften für ihre Anwendung sind noch nicht ausgearbeitet, so dass sie noch niemand in die Praxis umsetzen konnte.

In den meisten EU-Ländern ist die Leihmutterschaft gänzlich verboten. In der Region gibt es jedoch andere Länder, in denen sie mit gewissen Einschränkungen erlaubt ist, wie z. B. das Vereinigte Königreich, Georgien, Russland und die Ukraine.

Aber was geschieht mit Kindern, die durch Leihmutterschaft im Ausland geboren wurden, wenn ihre Eltern aus der EU stammen, zum Beispiel wenn sie Spanier sind?

Lola López, eine auf Familienrecht spezialisierte Anwältin, erklärt dies: "In Spanien ist die Praxis verboten. Was passiert? Da es stimmt, dass die Praxis von dem Land abhängt, in dem sie ausgeübt wird, in dem der Vertrag geschlossen wird, wird es ein anderes Verfahren geben oder nicht? Wenn der Vertrag nicht den Anforderungen eines spanischen Verfahrens entspricht, wird er nicht genehmigt. Die Dokumente müssen alle authentisch sein, die Anhörung der Mutter muss gewährleistet sein, und zwar unter Hinzuziehung von Psychologen. Mit anderen Worten: Es muss Schutz und Garantien geben. Wenn diese Garantien nicht gegeben sind, wird dieses Verfahren, als ob es in Spanien stattgefunden hätte, nicht anerkannt."

Nachfrage: "Ist es möglich, die Eintragung des Kindes in Spanien zu verhindern, wenn das festgelegte Verfahren nicht eingehalten wird?"

Lola López: "Aber selbsverständlich können wir die Kinder nicht unregistriert und in der Schwebe lassen. Mit anderen Worten: Wir müssen eine juristische Lösung für die Kinder finden, denn sie haben Rechte."

Obwohl der Oberste Gerichtshof Spaniens die Leihmutterschaft als eine ausbeuterische Praxis betrachtet, ist er der Ansicht, dass das Wohl der Kinder an erster Stelle steht, auch in Fällen, in denen keine genetische Verbindung besteht. Das Gericht folgt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der eine Form der Anerkennung durch alternative rechtliche Mittel fordert, um die Kinder nicht in der Luft hängen zu lassen.