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Thüringer Oberverwaltungsgericht bestätigt Maskenpflicht

WEIMAR (dpa-AFX) - Menschen in Thüringen sind einer Gerichtsentscheidung zufolge weiter verpflichtet, etwa in Bussen, Bahnen und Geschäften, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht habe die in der Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus festgehaltene Pflicht bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit. Die Entscheidung sei bereits am Samstag gefallen.

Hintergrund ist ein Eilantrag, der darauf abzielte, die Thüringer Verordnung mit Bezug auf die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften vorläufig außer Vollzug zu setzen. Der Antragsteller habe sich durch die Regelung in seinen Grundrechten, insbesondere dem allgemeinen Freiheitsrecht, verletzt gesehen, hieß es.

Der Dritte Senat lehnte den Antrag laut Gericht unter anderem deshalb ab, weil er in der Maskenpflicht eine geeignete Maßnahme zur Eindämmung des Virus sieht - gerade dort, wo sich beispielsweise kein Mindestabstand einhalten lasse. Zudem seien die zuständigen Behörden in der Pandemiesituation ermächtigt, Schutzmaßnahmen auch gegenüber Menschen zu ergreifen, die von der Krankheit selbst nicht unmittelbar betroffen seien. Der Beschluss ist unanfechtbar.