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Teure Niederlage: Münchner Startup Wirelane verliert vor Gericht gegen Tesla

Wirelane-Gründer Constantin Schwaab. - Copyright: Wirelane
Wirelane-Gründer Constantin Schwaab. - Copyright: Wirelane

Der Plan von Constantin Schwaab (44) schien von Anfang an ambitioniert. „Ich werde alle Tesla-Ladesäulen stilllegen lassen“, posaunte der Gründer des Münchner Ladesäulen-Spezialisten Wirelane vor wenigen Wochen im Gespräch mit Gründerszene. Schwaab sah sich vom Elektroauto-Konzern beim Ausüben seines Gewerbes „erheblich“ behindert.

Wirelane muss Prozesskosten selbst zahlen

Der Grund: Während Wirelane seine Ladevorrichtungen gegen Gebühr an Hotels und Gastronomen vertreibt, bietet Tesla sie ihnen gratis an, vor allem ohne einen gesetzlich vorgeschriebenen Stromzähler. Der Kunde erfahre so nicht, wie viel Strom er etwa in seinem Urlaubshotel erhalten hat. Damit sei ihr Betrieb illegal, behauptete Schwaab. Sie verstießen gegen das deutsche Eichrecht. Der Gründer reichte daraufhin einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt am Main ein.

Nun hat das Gericht in der Angelegenheit entschieden: Tesla darf seine Ladestationen in Deutschland zunächst weiter betreiben. Das Landgericht Frankfurt wies einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Aufstellung und Weitergabe der Geräte zurück, wie die vorsitzende Richterin, Isabel Jahn, am Dienstag auf Anfrage von Gründerszene sagte. Für Wirelane wird das teuer: Das Münchner Startup muss die Kosten des Verfahrens mit einem Streitwert von 100.000 Euro tragen – bei erster Instanz beläuft sich die Summe auf rechnerisch circa 12.000 Euro.

Darum entschied das Gericht für Tesla

Bei seiner Entscheidung berief sich das Gericht auf zwei Umstände. Erstens habe es keinen Bedarf für eine Eilentscheidung gegeben, erklärte Richterin Isabel Jahn. So habe Wirelane bereits 2021 von den nicht geeichten Tesla-Ladevorrichtungen aus einem Handelsblatt-Bericht erfahren. Bis zum Antrag von Wirelane seien jedoch rund eineinhalb Jahre vergangen, was gegen die Eilbedürftigkeit spreche. Zweitens seien für möglicherweise fehlende Preisangaben an gewerblichen Ladestationen die Aufsteller verantwortlich und nicht Tesla.

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Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann innerhalb von zwei Wochen dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Wirelane-Gründer Constantin Schwaab hatte für den Fall einer Niederlage eine Klage gegen Tesla angekündigt. Auf Nachfrage von Gründerszene wollte sich Schwaab am Dienstagabend zunächst nicht äußern.

Mit Material von dpa