Werbung
Deutsche Märkte schließen in 1 Stunde 42 Minute
  • DAX

    17.731,36
    -106,04 (-0,59%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.920,47
    -16,10 (-0,33%)
     
  • Dow Jones 30

    37.944,14
    +168,76 (+0,45%)
     
  • Gold

    2.400,60
    +2,60 (+0,11%)
     
  • EUR/USD

    1,0671
    +0,0025 (+0,23%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.817,20
    +2.333,18 (+3,99%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.332,87
    +20,24 (+1,57%)
     
  • Öl (Brent)

    83,03
    +0,30 (+0,36%)
     
  • MDAX

    25.974,82
    -214,62 (-0,82%)
     
  • TecDAX

    3.191,80
    -19,04 (-0,59%)
     
  • SDAX

    13.915,99
    -116,38 (-0,83%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.841,40
    -35,65 (-0,45%)
     
  • CAC 40

    8.020,68
    -2,58 (-0,03%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.547,98
    -53,51 (-0,34%)
     

Teslas „Autopilot“ war bei tödlichem Unfall eingeschaltet

Ein erster Unfallbericht zu einem tödlichen Tesla-Crash im März wirft neue Fragen zum Assistenzsystem „Autopilot“ auf. Der Fall hatte für besondere Aufmerksamkeit gesorgt, weil sich die Umstände aus einem tödlichen Zusammenstoß vor drei Jahren wiederholten: Der Tesla raste unter einen Lastwagen-Anhänger, der die Straße querte.

Die Ermittlungsbehörde NTSB hielt in ihrem vorläufigen Bericht zu dem Crash in Florida am 1. März dieses Jahres fest, dass der Fahrer die „Autopilot“-Software zehn Sekunden vor dem Unfall eingeschaltet hatte. In den letzten acht Sekunden vor dem Zusammenstoß seien keine Handbewegungen auf dem Lenkrad registriert worden.

Tesla zieht daraus den Schluss, dass der Fahrer sofort nach der „Autopilot“-Aktivierung das Steuer losließ. Weder die Software, noch der Fahrer hätten versucht, auszuweichen. Der Tesla Model 3 sei beim Zusammenstoß mit einer Geschwindigkeit von 68 Meilen pro Stunde (gut 109 km/h) gefahren, während auf dem Highway-Abschnitt 55 Meilen pro Stunde (88,5 km/h) erlaubt gewesen seien.

Auch bei dem Unfall eines Tesla Model S im Mai 2016 war das Elektroauto mit eingeschaltetem Autopilot-System unter einen Lastwagen-Anhänger gefahren, der die Straße überquerte. Der Lkw-Fahrer habe ihm die Vorfahrt genommen, befanden damals die NTSB-Ermittler.

WERBUNG

Das Autopilot-System habe zwar wie vom Hersteller beschrieben funktioniert – sei aber für diese Situation nicht konzipiert gewesen. Zugleich habe sich der Tesla-Fahrer zu sehr auf den Fahrassistenten verlassen. In beiden Fällen kam der Tesla erst einige hundert Meter später zum Stehen.

Tesla hatte zu dem Unfall von Mai 2016 erklärt, möglicherweise habe das „Autopilot“-System damals die weiße Seite des Anhängers vor dem Hintergrund eines hellen Himmels nicht erkannt oder für ein Autobahn-Schild gehalten. Unter den Anhängern hinter Sattelschleppern in den USA ist oft - anders als man es in Europa gewohnt ist - viel Freiraum zur Fahrbahn.

„Autopilot“ ist kein echtes Selbststeuerungssystem, sondern lediglich ein Fahrassistenzsystem. Tesla weist stets darauf hin, dass der Mensch am Steuer immer den Überblick über die Verkehrssituation und die Kontrolle über das Fahrzeug behalten solle.

Das zeigt auch ein Beispiel vom Freitagabend in den Niederlanden. Dort griff die Polizei einen schlafenden Fahrer auf, während sein Tesla-Elektroauto per Autopilot durch die Nacht fuhr. Weil der 50-Jährige bei Hilversum auffallend dicht hinter einem anderen Auto fuhr, sei eine Streife neben den Wagen gefahren und habe den schlafenden Mann bemerkt, teilte die Polizei mit.

Als die Streife sich vor den Wagen setzte, um ihn mit einem Anhaltezeichen zum Stoppen zu bewegen und das Tempo verlangsamte, habe der Tesla automatisch zum Überholen angesetzt. Mit eingeschaltetem Martinshorn habe man den Fahrer schließlich geweckt. Der Mann war angetrunken und musste seinen Führerschein abgeben.