Werbung
Deutsche Märkte schließen in 4 Stunden 52 Minuten
  • DAX

    17.715,91
    -121,49 (-0,68%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.912,22
    -24,35 (-0,49%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Gold

    2.396,20
    -1,80 (-0,08%)
     
  • EUR/USD

    1,0660
    +0,0014 (+0,13%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.627,42
    +2.712,37 (+4,68%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.333,34
    +20,71 (+1,60%)
     
  • Öl (Brent)

    82,30
    -0,43 (-0,52%)
     
  • MDAX

    25.918,26
    -271,18 (-1,04%)
     
  • TecDAX

    3.189,32
    -21,52 (-0,67%)
     
  • SDAX

    13.885,86
    -146,51 (-1,04%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.830,82
    -46,23 (-0,59%)
     
  • CAC 40

    7.995,16
    -28,10 (-0,35%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     

Termin zur Verhandlung der Rosneft-Klage gegen den Bund noch offen

LEIPZIG/BERLIN (dpa-AFX) -Im Streit über die Treuhandverwaltung der deutschen Rosneft-Töchter ist noch offen, wann das Bundesverwaltungsgericht über eine Klage des russischen Ölkonzerns entscheiden wird. Mit einer Terminierung des Verfahrens sei voraussichtlich Ende Februar oder Anfang März zu rechnen, teilte das Gericht in Leipzig auf Anfrage mit. Rosneft wehrt sich mit der Klage gegen die Anordnung der Treuhandverwaltung.

Die Bundesregierung hatte im September zwei Rosneft-Töchter - Mehrheitseigner der brandenburgischen Raffinerie PCK - unter staatliche Kontrolle gebracht. Begründet wurde dies mit einer drohenden Gefährdung der Energieversorgungssicherheit. Die PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt wurde jahrzehntelang über die Druschba-Pipeline mit russischem Öl beliefert. Seit dem 1. Januar greift ein Ölembargo gegen Russland. Der Bund organisierte eine Belieferung aus anderen Quellen.

Rosneft hatte der Bundesregierung eine "Zwangsenteignung" seiner deutschen Tochterfirmen vorgeworfen. Die Klage wurde damit begründet, dass die Voraussetzungen für eine Zwangsverwaltung gar nicht vorgelegen hätten.