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Termin steht fest: Strafprozess gegen Warburg-Banker startet in zwei Wochen

Vier teils ehemalige Manager der M.M. Warburg müssen sich vor Gericht wegen schwerer Steuerhinterziehung verantworten. Schon in Kürze geht das Verfahren gegen den ehemaligen Hauptbevollmächtigten los.

Im ersten Strafprozess wurde die M.M. Warburg Gruppe zu einer Zahlung von 176,5 Millionen Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Bank weist die Vorwürfe zurück. Foto: dpa
Im ersten Strafprozess wurde die M.M. Warburg Gruppe zu einer Zahlung von 176,5 Millionen Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Bank weist die Vorwürfe zurück. Foto: dpa

Das Landgericht Bonn macht Tempo. Erst vor wenigen Wochen ließen die Richter die Anklage gegen vier teils ehemalige Banker der Hamburger Privatbank M.M. Warburg zu. In Kürze soll nun die Hauptverhandlung beginnen: Schon am 17. November startet der Prozess in Bonn, wie am Freitag bekannt wurde. Derzeit sind zehn Hauptverhandlungstermine bis in den Januar hinein geplant. Zunächst muss der ehemalige Hauptbevollmächtigte auf die Anklagebank.

Es ist das zweite Verfahren, in dem es um die strafrechtliche Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals geht. Der lateinische Begriff steht für den Handel großer Aktienpakete mit (cum) und ohne (ex) Dividende rund um den Ausschüttungstermin. Die Deals hatten keinen wirtschaftlichen Sinn.

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Die beteiligten Banken und Investoren zielten allein darauf ab, sich doppelt oder gar mehrfach Kapitalertragsteuer auszahlen zu lassen, die zuvor nicht abgeführt worden war. Experten beziffern den Schaden auf einen zweistelligen Milliardenbetrag.

Im Frühjahr wurden zwei Börsenhändler wegen Mittäterschaft beziehungsweise Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung verurteilt. Sie kamen mit Bewährungsstrafen davon, weil sie erheblich zur Aufklärung der Affäre beigetragen haben. Der Hauptangeklagte hatte frühzeitig gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgepackt. Seine Angaben sorgten dafür, dass etwa 30 weitere Ermittlungsverfahren angestoßen wurden.

Konfrontatives Verfahren erwartet

Die Vorzeichen in dem nun bevorstehenden zweiten Strafprozess sind ganz anders. Dem Vernehmen nach läuft es diesmal auf eine konfrontative Hauptverhandlung hinaus. Öffentlich wollten sich die vier Angeklagten zu Nachfragen des Handelsblatts bisher nicht äußern.

Zunächst verhandelt das Gericht den Fall des früheren M.M.-Warburg-Generalbevollmächtigte Christian S., ein enger Vertrauter des ehemaligen Bankchefs und Gesellschafters Christian Olearius. Auch Olearius ist beschuldigt, eine Anklage gegen ihn soll laut Insidern kurz bevorstehen.

Jedoch ist zu hören, dass die Banker sich zumindest teilweise auf den Standpunkt stellen, dass sie zum damaligen Zeitpunkt nicht vorsätzlich gehandelt haben. Dagegen ist nach den Entscheidungen verschiedener Gerichte inzwischen weitgehend klar, dass die Cum-Ex-Geschäfte steuerrechtswidrig waren.

Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Köln waren die vier Männer allerdings mehr oder weniger eng in die Geschäfte eingebunden und wussten von dem Sinn und Zweck der Geschäfte. Die M.M. Warburg-Gruppe war selbst im Eigenhandel an den Deals beteiligt und hatte über die Fondstochter Warburg Invest Cum-Ex-Produkte für Anleger im Angebot. In dem Verfahren geht es um beide Geschäfte.

Im ersten Strafprozess wurde die M.M. Warburg Gruppe zu einer Zahlung von 176,5 Millionen Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Bank weist die Vorwürfe zurück. Im nun Mitte November beginnenden zweiten Verfahren bleibt der Bank ein Verfahren immerhin erspart.