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Teilzeitstudium muss begründet werden

Gütersloh (dpa/tmn) - Wer in Teilzeit studieren will, muss an staatlichen Hochschulen fast immer eine Begründung vorlegen. Darauf weist das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hin.

Entscheidend ist die offizielle Teilzeit-Verordnung der Hochschule. Darin können die Institutionen unterschiedlich strenge Kriterien festlegen. Was kommt als Grund infrage? Das CHE listet zum Beispiel die Betreuung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen, ein Job oder Selbstständigkeit auf. Auch eine chronische Erkrankung kann Grund für ein Teilzeitstudium sein.

Über Fristen bei der Hochschule informieren

Der Antrag muss vor Semesterbeginn bei der Hochschule eingehen. Welche Fristen genau gelten und welche Unterlagen künftige Studierende einreichen müssen, können sie laut CHE am besten bei der Studienberatung der Hochschule in Erfahrung bringen.

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Etwas anders sieht es an privaten Hochschulen aus: Dort können sich Studierende laut CHE für ein Teilzeitstudium in der Regel einfach ohne Begründung einschreiben. Sie müssten aber mit zum Teil recht hohen Studiengebühren rechnen.

Viele weitere Fragen zum Teilzeitstudium beantwortet das CHE im PDF «CHE kurz + kompakt» zum Thema.

Erneut mehr Teilzeitstudierende in Deutschland

Die Zahl der Teilzeitstudierenden in Deutschland ist weiter gewachsen und hat mit 223.000 einen Höchststand erreicht. Bei insgesamt rund 2,9 Millionen Studierenden lag ihr Anteil im Wintersemester 2019/2020 bei 7,7 Prozent

Das geht aus einer Auswertung von Zahlen des Statistischen Bundesamtes durch das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) in Gütersloh hervor. Das ein Plus von 0,2 Prozentpunkten. Damit haben 2019/2020 rund 8000 Menschen mehr in Teilzeit studiert als im Vorjahreszeitraum.

Viele Teilzeitstudierende in Hamburg

Allerdings sind die Teilzeitstudenten bundesweit ungleich verteilt. Die Hälfte ist an nur drei der rund 400 Hochschulen eingeschrieben. Dazu zählen neben der FOM Hochschule für Ökonomie und Management mit 50.533 Studierenden auch die Fern-Uni Hagen (48.374) und die Hamburger Fern-Hochschule (10.472). Eine Spitzenquote bei den Teilzeitstudierenden hat Hamburg mit 21,1 Prozent. In Baden-Württemberg liegt die Quote dagegen nur bei 2,6 Prozent, in Schleswig-Holstein bei 1,8 Prozent und im Saarland bei 0,5 Prozent.

Der Anteil der Studienangebote, die auch in Teilzeit genutzt werden können, ist von 13,9 (2019) auf 16,1 (2020) gestiegen. «Im Berufsalltag sind Teilzeitmodelle bereits flächendeckend etabliert. Davon kann im Bereich der akademischen Aus- und Weiterbildung noch keine Rede sein», sagt CHE-Experte Cort-Denis Hachmeister. Wer in Deutschland berufsbegleitend studieren oder sein Studium - etwa wegen familiärer Verpflichtungen - reduzieren möchte, müsse Geld oder Glück haben, kritisiert Hachmeister.