Werbung
Deutsche Märkte schließen in 7 Stunden 3 Minuten
  • DAX

    17.666,09
    -171,31 (-0,96%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.892,80
    -43,77 (-0,89%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Gold

    2.397,50
    -0,50 (-0,02%)
     
  • EUR/USD

    1,0646
    0,0000 (-0,00%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.986,79
    +3.697,85 (+6,45%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.338,48
    +25,85 (+1,97%)
     
  • Öl (Brent)

    83,03
    +0,30 (+0,36%)
     
  • MDAX

    25.892,62
    -296,82 (-1,13%)
     
  • TecDAX

    3.183,59
    -27,25 (-0,85%)
     
  • SDAX

    13.887,47
    -144,90 (-1,03%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.826,73
    -50,32 (-0,64%)
     
  • CAC 40

    7.962,56
    -60,70 (-0,76%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     

Tausende Passagiere der Lufthansa warten noch auf Entschädigungen - das steht euch zu, wenn euer Flug wegen Streiks gecancelt wird

Anderthalb Jahre sind vergangen seit dem letzten Flugbegleiter-Streik bei Lufthansa – noch heute wird darum gestritten, ob die Airline die durch Flugausfälle betroffenen Passagiere finanziell entschädigen muss.
Anderthalb Jahre sind vergangen seit dem letzten Flugbegleiter-Streik bei Lufthansa – noch heute wird darum gestritten, ob die Airline die durch Flugausfälle betroffenen Passagiere finanziell entschädigen muss.

Akute Streiks der Belegschaft hat die Lufthansa im Moment nicht zu befürchten – allerdings hat die Airline immer noch mit den Auswirkungen des letzten Streiks zu tun. Im November 2019 hat die Flugbegleiter-Gewerkschaft UFO ihre Mitglieder nach langen zähen Verhandlungen zu einem zweitägigen Streik aufgerufen. Insgesamt 1.500 Flüge musste die Lufthansa absagen; rund 200.000 Passagiere seien laut der Airline von Verspätungen und Annullierungen betroffen gewesen.

Haben die betroffenen Passagiere ein Recht auf eine finanzielle Entschädigung? Das regelt in Europa die seit 2005 gültige Fluggastrechteverordnung. Laut dieser muss eine Airline keine Entschädigung zahlen, wenn ein Flug wegen eines "außergewöhnlichen Umstandes" ausfällt. Die Frage, ob ein Streik dazu zählt oder nicht, beschäftigt seit einiger Zeit die Justiz.

Höhere Gewalt oder kalkulierbares Risiko?

Lange Zeit nämlich galten Streiks nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 als "außergewöhnliche Umstände". Nach einem Piloten-Streik bei der schwedischen Airline SAS reichte "AirHelp" Klage bei einem schwedischen Gericht ein. Das Berliner LegalTech-Unternehmen setzt Fluggastrechte im Auftrag der Passagiere juristisch durch. Der Fall zog vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der vor zwei Monaten entschied, dass angekündigte Streiks eben keinen "außergewöhnlichen Umstand" darstellten.

WERBUNG

Das Urteil besagt, dass eine Airline Streiks zum regulären Betrieb eines Unternehmens zählen müsse und mit der Geschäftspolitik sogar beeinflussen könne. "AirHelp" vertritt nach eigenen Angaben vor Gericht rund 3.700 Fälle und geht von rund 4.500 Betroffenen des Flugbegleiter-Streiks 2019 aus.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Strecke ab. Fallen Kurzstrecken-Flüge von bis zu 1.500 Kilometer aus, bekommen Passagiere bis zu 250 Euro. Für eine annullierte Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 Kilometer) haben sie Anspruch auf bis zu 400 Euro; alles darüber zählt als Langstrecke und würde mit bis zu 600 Euro entschädigt. Die gleichen Summen gibt es auch bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden. Wendet man diese Summen an, könnte auf die Lufthansa – falls alle 200.000 Betroffenen klagen würden – eine bis zu dreistellige Millionensumme zukommen.

"AirHelp" wittert Verzögerungstaktik der Airline

Christian Nielsen, Chef der Rechtsabteilung bei "AirHelp", wundert sich darüber, dass Lufthansa das Urteil des EuGH nicht akzeptiere, sondern in rund der Hälfte der 3.700 Fälle in Berufung gegangen sei. Er spricht von einer "Hinhaltetaktik" der Airline. Diese sei "nicht nur eine höchst unübliche Praxis vor Gericht, sondern unterstreicht den Unwillen des Konzerns, die Passagiere für die eigenen Versäumnisse zu entschädigen". Eine Berufung könnte die Auszahlung der Entschädigung um rund neun bis zwölf Monate verzögern.

Lufthansa selbst sagte zu Business Insider, man äußere sich zu laufenden Verfahren grundsätzlich nicht.

Airline-Verband fordert Reform der Fluggastrechte

In letzter Zeit mehren sich die Stimmen, die die Fluggastrechteverordnung reformiert sehen wollen. Auch der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hat Anfang des Jahres in einem Positionspapier eine solche Reform gefordert – zugunsten von mehr Rechtssicherheit für Passagiere und Airlines.