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Taschengeld – Tipps für Eltern und Kinder

Mit dem Taschengeld machen Kinder ihre ersten Gehversuche im finanziellen Bereich (Bild: dpa)
Mit dem Taschengeld machen Kinder ihre ersten Gehversuche im finanziellen Bereich (Bild: dpa)

Manche bekommen es und manche nicht. Einige Kinder erhalten Geld für gute Schulnoten, andere für Hausarbeit. Diese Themen werden in vielen Familien diskutiert. Die Verlockungen des Alltags sind für Kinder groß. Natürlich brauchen Kinder auch die Möglichkeit, diesen einmal nachzugeben. Wer als Kind gar kein Geld hat, über das er selbst verfügen darf, dem fehlt die Übung für später. Denn auch Erwachsene begegnen Verlockungen in Form von großen Autos und schicken Designermöbeln. Und nicht immer reicht das Geld, um alle Wünsche zu erfüllen. Da ist es gut, wenn Ihre Kinder rechtzeitig mit dem Üben anfangen. Nichts ist so geeignet dafür wie das Taschengeld.

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Für Eltern

Taschengeld sollte den Kindern regelmäßig und zuverlässig ausgezahlt werden. Es sollte grundsätzlich zur freien Verfügung stehen. Für Sie als Eltern gibt es außerdem einen Schutz: Die „rechtliche Entscheidungsfreiheit“ Ihrer Kinder ist in dem sogenannten „Taschengeldparagraphen“ (§ 110 BGB) geregelt. Danach sind Rechtsgeschäfte, die ein Minderjähriger mit seinem Taschengeld bewirken kann, auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten wirksam. Dies gilt aber nur für solche Ausgaben, die gewöhnlich mit Taschengeld getätigt werden. Kauft Ihr Teenager hingegen einen für seine Verhältnisse viel zu teuren Computer, ist der Kaufvertrag ohne Ihre Einwilligung unwirksam und Sie können das Geschäft rückabwickeln. Gleiches gilt für Ratenzahlungskäufe, aus denen für Ihr Kind erst noch zu erfüllende Verpflichtungen entstehen.

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Ein Wort zur Höhe

Jugendämter veröffentlichen regelmäßig aktualisierte Tabellen (s.u.), welche Höhe angemessen ist. Berücksichtigen Sie dabei aber bitte Ihre Möglichkeiten und auch das, was Sie sonst noch zahlen. Wenn Sie beispielsweise für Ihre Teenager die Handy-Flatrate von 8-10 Euro pro Monat bezahlen, dürfen Sie das auch als Taschengeldteil ansehen.

Kindesalter

Taschengeld

4 – 5 Jahre

0,5 Euro pro Woche

6 – 7 Jahre

1,50 – 2 Euro pro Woche

8 – 9 Jahre

2 – 3 Euro pro Woche

10 – 11 Jahre

13 – 16 Euro pro Monat

12 – 13 Jahre

18 – 22 Euro pro Monat

14 – 15 Jahre

25 – 30 Euro pro Monat

16 – 17 Jahre

35 – 45 Euro pro Monat

18 Jahre

70 Euro pro Monat

Regeln für Kinder

Vereinbaren Sie klar, was Ihr Kind mit dem Taschengeld bezahlen muss und was nicht. So sparen Sie sich mühsame Diskussionen. Die Ausgaben für Schulbedarf und Kleidung sind auch für einen (jungen) Teenager noch schwer zu überblicken. Da wird dann lieber auf die Heftausstattung verzichtet, als auf den Kinobesuch. Sagen Sie auch klar, was NICHT gekauft werden darf. (Spielzeug-)Waffen, aber vielleicht auch bestimmte Computerspiele oder Zigaretten gehören dazu.

Ein Konto für das Taschengeld

Ist Ihr Kind schon im Teenager-Alter, können Sie ein Schülergirokonto eröffnen und das Geld per Dauerauftrag überweisen. Die Jugendlichen haben dann die Möglichkeit, das Taschengeld selbst abzuheben und lernen dabei nebenbei den Umgang mit einer Bank. Wir haben bei unseren Kindern mit Eintritt ins Gymnasium mit der Auszahlung des Tagesgeldes auf ein Konto begonnen und damit gute Erfahrungen gemacht.

Ein Schülerkonto sollte keinen Dispo besitzen, so dass die Kinder auf diesem Wege keine Schulden machen können. Die Schuldenfalle schnappt heutzutage oft schon bei Jugendlichen zu!

Solche Spielchen mit dem Taschengeld sind im realen Leben nicht angebracht: