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Tariffähig? - 'DHV-Die Berufsgewerkschaft' scheitert in Karlsruhe

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im juristischen Ringen um die Tariffähigkeit ist die "DHV-Die Berufsgewerkschaft" beim Bundesverfassungsgericht abgeblitzt. Die zuständige Kammer nahm die Verfassungsbeschwerde der im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands organisierte Arbeitnehmervereinigung nach Angaben vom Dienstag nicht zur Entscheidung an. Sie sei teilweise unzulässig.

Das Landgericht Hamburg und das Bundesarbeitsgericht hatten entschieden, die DHV sei nicht tariffähig. Ihr fehle die Durchsetzungsfähigkeit bei Tarifforderungen, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter vor gut einem Jahr.

Die DHV sah sich in ihren Grundrechten als Arbeitnehmerorganisation verletzt und legte beim Verfassungsgericht Beschwerde ein. Sie monierte unter anderem "vollkommen überzogene und damit verfassungswidrige Maßstäbe an den Mitgliederorganisationsgrad".

Die Karlsruher Richter sahen das anders: "Die Einwände gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Mindestvoraussetzungen einer tariffähigen Arbeitnehmervereinigung greifen nicht durch."

Die zunächst für Kaufmannsgehilfen gegründete Arbeitnehmervereinigung hatte Anfang 2020 nach eigenen Angaben 66 826 Mitglieder in einem Bereich, in dem etwa 6,3 Millionen Beschäftigte organisiert sind, wie das Verfassungsgericht mitteilte. Die DHV habe zuletzt in unterschiedlichen Branchen und Berufen wie Banken, Einzelhandel, Krankenkassen, Versicherungsgewerbe, Fleischindustrie, IT-Dienstleistungen, Wirtschaftsprüfung, Anwaltschaft und Reiseveranstaltung eine Tarifzuständigkeit beansprucht.