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Türkische Banken warnen ihre Kunden in Deutschland per SMS wegen dieses Abkommens zwischen den Finanzämtern

Türkische Lira und Euro Scheine
Türkische Lira und Euro Scheine

Die Türkei beteiligt sich seit dem 1.Juni am automatischen Informationsaustausch (AIA) und meldet nun Finanzdaten nach Deutschland. Ziel ist es, mit dieser Maßnahme ein starkes Mittel im Kampf gegen die Steuerhinterziehung auf die Beine zu stellen.

In Deutschland lebende Türken könnten von dieser Regelung hart getroffen werden, wenn sie Vermögen in der Türkei nicht in Deutschland gemeldet haben. Wer in Deutschland steuerpflichtig ist und dem Finanzamt unversteuerte Einkünfte auf einem Konto in der Türkei verschwiegen hat, wird jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit entdeckt und strafrechtlich verfolgt.

Bank schickt Warn-SMS mit Hinweis

Jetzt melden sich die türkischen Banken bei ihren Kunden in Deutschland per SMS und warnen sie. In der Nachricht bitten sie Ihre Kunden, falls sie nicht mehr im Ausland leben, ihre Informationen zu aktualisieren.

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Wörtlich übersetzt heißt es in der SMS: „Ihre Daten bei unserer Bank weisen darauf hin, dass Sie außerhalb der Türkei wohnen. Aus diesem Grund können türkische Finanzbehörden nach der neuen Gesetzgebung Ihre Daten an die Finanzämter des zuständigen Landes übermittelt werden. Es könnten in dem Land, in dem Sie sich befinden, steuerliche Verpflichtungen entstehen. Falls Sie aber jetzt in der Türkei Ihren Wohnsitz haben, können Sie das übers Internet oder in der Filiale aktualisieren. Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.“

SMS einer türkischen Bank an einen Kunden.
SMS einer türkischen Bank an einen Kunden.

Gemäß dem Abkommen zum AIA müssten dann türkische Finanzinstitute die bei ihnen befindlichen Informationen, wie beispielsweise über Konten, Konteninhaberschaft, Zinsen und Dividenden an die türkischen Steuerbehörden melden. Die türkischen Steuerbehörden würden dann diese Informationen an die deutschen Steuerbehörden weiterleiten, wenn der betreffende Kontoinhaber einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Mit dem Abkommen des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) verpflichten sich seit 2014 mittlerweile über 100 Staaten dazu, gegenseitig Bankdaten von Steuerpflichtigen auszutauschen. Die erhobenen Daten beziehen sich rückwirkend immer auf das vorangegangene Kalenderjahr. Die Meldungen gelangen dann über das Bundeszentralamt für Steuern ab Oktober des Meldejahres an das zuständige Wohnsitz-Finanzamt.