Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.837,40
    +67,38 (+0,38%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.936,57
    +22,44 (+0,46%)
     
  • Dow Jones 30

    37.761,56
    +8,25 (+0,02%)
     
  • Gold

    2.402,60
    +14,20 (+0,59%)
     
  • EUR/USD

    1,0651
    -0,0024 (-0,22%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.676,55
    +3.050,29 (+5,39%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    +0,42 (+0,51%)
     
  • MDAX

    26.189,44
    +262,70 (+1,01%)
     
  • TecDAX

    3.210,84
    -46,22 (-1,42%)
     
  • SDAX

    14.032,37
    +34,02 (+0,24%)
     
  • Nikkei 225

    38.079,70
    +117,90 (+0,31%)
     
  • FTSE 100

    7.877,05
    +29,06 (+0,37%)
     
  • CAC 40

    8.023,26
    +41,75 (+0,52%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.648,84
    -34,54 (-0,22%)
     

Studium ohne Abitur: Zulassungsbedingungen oft verschieden

Der Weg in den Hochschul-Hörsaal steht auch Bewerberinnen und Bewerbern ohne Abitur oder Fachabitur offen.
Der Weg in den Hochschul-Hörsaal steht auch Bewerberinnen und Bewerbern ohne Abitur oder Fachabitur offen.

Der Weg an eine Hochschule muss längst nicht immer über das Abitur führen. Wer sich mit Berufserfahrung für ein Studium bewerben möchte, muss sich über die Zugangsregeln allerdings genau informieren.

Gütersloh (dpa/tmn) - Ein Studium ohne Abitur ist in Deutschland zwar grundsätzlich an jeder Hochschule möglich - jedoch nicht in jedem Fach. Darauf weist das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hin.

Etwa 8000 der insgesamt rund 20 000 Studiengängen stünden auch für Menschen ohne Abitur oder Fachabitur offen. Welche Studiengänge dies sind, hängt dabei immer von der eigenen beruflichen Qualifikation und den Regeln vor Ort ab.

WERBUNG

Denn die Zulassungsbedingungen, die Zulassungsverfahren und die gesetzlichen Regelungen für beruflich Qualifizierte unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und zum Teil auch unter den Hochschulen. Interessierte müssen sich deshalb immer individuell zu ihrem Wunschstudiengang informieren.

Fachgebundener oder allgemeiner Zugang

Grundsätzlich sind laut CHE für eine sogenannte fachgebundene Hochschulzulassung eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrere Jahre Berufserfahrung die Voraussetzungen. Fachgebunden heißt, dass Bewerberinnen und Bewerber für Studiengänge zugelassen werden können, die zu ihrem erlernten Beruf passen. Denkbar ist zum Beispiel, dass eine gelernte Kauffrau dann Wirtschaftswissenschaften studiert.

Doch auch fachfremde Studiengänge können Bewerberinnen und Bewerbern ohne Abitur offenstehen. Die Bundesländer regeln das unterschiedlich. Wer aber einen Meistertitel oder eine vergleichbare Qualifizierung wie einen Fachwirt hat, kann meist unter allen Studiengängen wählen, die generell für Bewerber ohne Abitur oder Fachabitur geöffnet sind.

Weitere Kriterien für Zulassung möglich

Selbst bei gleichen Voraussetzungen verlangen die Hochschulen aber zum Teil weitere Kriterien im Zulassungsverfahren. Interessierte müssen dann zum Beispiel ein Beratungsgespräch absolvieren, Zulassungsprüfungen bestehen oder ein Probestudium erbringen

Einen Überblick über alle länderspezifischen Regelungen sowie Informationsangebote der Hochschulen in Deutschland bietet das CHE online unter www.studieren-ohne-abitur.de. Zudem haben die Hochschulexperten die Länder-Voraussetzungen für einen fachgebundenen und für einen allgemeinen Hochschulzugang ohne Abitur jeweils in einem Überblick zusammengefasst.

Weitere Einzelheiten erfahren Interessierte meist direkt auf den Webseiten der Hochschulen oder bei den Studienberatungen vor Ort. Viele Fragen zum Thema «Studieren ohne Abitur», zum Beispiel zur Finanzierung, hat das CHE außerdem in einem PDF zusammengestellt.