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Studie sieht Benachteiligung von Frauen bei Lohnersatzleistungen

BERLIN (dpa-AFX) - Eltern-, Kranken-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld

- für Menschen, die arbeitslos werden oder vorübergehend nicht

arbeiten gehen können, gibt es verschiedene Lohnersatzleistungen. Dabei werden einer Studie für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung zufolge aber verheiratete Frauen oft benachteiligt. Der Hintergrund ist, dass die genannten Lohnersatzleistungen anhand des vorherigen Nettoverdienstes berechnet werden und sich Ehepaare bei der Steuer oft für eine Eingruppierung in Steuerklasse III für den Mann und Steuerklasse V für die Frau entscheiden.

Da es bei Steuerklasse V zu einem vergleichsweise hohem Steuerabzug kommt und das Nettogehalt der Frau entsprechend geringer ausfällt, wirkt sich das auch negativ auf ihre potenziellen Lohnersatzleistungen aus. "Die Vorteile der Steuerklassenkombination III/V für das monatliche Haushaltseinkommen werden durch Nachteile zulasten von Frauen erkauft", heißt es in der Studie der Forscherinnen des Instituts für gleichstellungsorientierte Prozesse und Strategien in Berlin und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Die Steuerregelungen stellten eine "mittelbare Geschlechterdiskriminierung" dar.

Die Nachteile bei den Lohnersatzleistungen für die Betroffenen können dem Papier zufolge bei mehreren hundert Euro monatlich liegen. Die Autorinnen schlagen eine Abschaffung der Steuerklasse V und eine generelle Berechnung von Lohnersatzleistungen anhand der Steuerklasse IV vor.