Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.837,40
    +67,38 (+0,38%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.936,57
    +22,44 (+0,46%)
     
  • Dow Jones 30

    37.752,26
    -1,05 (-0,00%)
     
  • Gold

    2.399,20
    +10,80 (+0,45%)
     
  • EUR/USD

    1,0652
    -0,0023 (-0,21%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.367,99
    +2.385,76 (+4,19%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,04
    +0,35 (+0,42%)
     
  • MDAX

    26.189,44
    +262,70 (+1,01%)
     
  • TecDAX

    3.210,84
    -46,22 (-1,42%)
     
  • SDAX

    14.032,37
    +34,02 (+0,24%)
     
  • Nikkei 225

    38.079,70
    +117,90 (+0,31%)
     
  • FTSE 100

    7.877,05
    +29,06 (+0,37%)
     
  • CAC 40

    8.023,26
    +41,75 (+0,52%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.638,88
    -44,49 (-0,28%)
     

Studie: Kein Anstieg der Selbstständigkeit durch Mindestlohn

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat zu einem Rückgang der Solo-Selbstständigkeit beigetragen. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie von ZEW und IAB.

Ein Kellner räumt einen Tisch in einem Restaurant ab. Der Mindestlohn hat im Dienstleistungssektor häufig eine bessere Bezahlung von Arbeitnehmern nach sich gezogen. Foto: dpa
Ein Kellner räumt einen Tisch in einem Restaurant ab. Der Mindestlohn hat im Dienstleistungssektor häufig eine bessere Bezahlung von Arbeitnehmern nach sich gezogen. Foto: dpa

Der gesetzliche Mindestlohn hat einer Studie zufolge zunächst nicht dazu geführt, dass Beschäftigte im großen Stil von Arbeitgebern in die Selbstständigkeit gedrängt wurden. Nach der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze Anfang 2015 sank die Solo-Selbstständigkeit ein Jahr später vielmehr um 7,4 Prozent, wie aus einer Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Mindestlohnkommission hervorgeht. Rückgänge gab es demnach auch in besonders betroffenen Branchen wie Hausmeister- oder Reparaturdiensten.

Damit würden Befürchtungen entkräftet, dass Arbeitgeber ihre Arbeitskräfte in großem Ausmaß zur Selbstständigkeit zwingen würden, um den Mindestlohn nicht bezahlen zu müssen, erläuterte ZEW-Experte Moritz Lubczyk.

WERBUNG

Insgesamt gab es bereits vor 2015 den Angaben zufolge einen anhaltenden Rückgang der Solo-Selbstständigkeit in Deutschland. In den Jahren um die Einführung des Mindestlohns lief die deutsche Wirtschaft rund. Generell sank in dieser Zeit die Zahl der Menschen, die sich mangels Alternativen auf dem Arbeitsmarkt selbstständig machten. Diese Entwicklung sei durch die Effekte des Mindestlohns weiter verstärkt worden, hieß es in der Studie.

Der gesetzliche Mindestlohn war zum 1. Januar 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt worden. Zuletzt hatte es eine Anhebung in zwei Stufen gegeben auf die jetzigen 9,35 Euro. Zum 1. Juli 2021 wird er auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben. Empfehlungen dafür gibt die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft ab. Daneben gibt es in mehreren Branchen tarifliche Mindestlöhne.