Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.986,40
    +211,02 (+0,56%)
     
  • Gold

    2.406,70
    +8,70 (+0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0661
    +0,0015 (+0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.453,11
    +890,86 (+1,50%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.334,09
    +21,46 (+1,64%)
     
  • Öl (Brent)

    83,24
    +0,51 (+0,62%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.282,01
    -319,49 (-2,05%)
     

Studie: Gesetz zur Teilung von Maklerprovision mäßig erfolgreich

KÖLN (dpa-AFX) - Das vor einem Jahr eingeführte Gesetz zur Teilung der Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer ist nach Ansicht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) mäßig erfolgreich. Die Ziele, die Erwerbsnebenkosten zu senken und den Wettbewerb unter Maklern zu steigern, habe der Gesetzgeber teilweise erfüllt, heißt es in einer IW-Studie. Die Autoren forderten am Mittwoch die Einführung des Bestellerprinzips wie bei Mietwohnungen, wo Auftraggeber den Makler bezahlen - in der Regel die Vermieter.

Das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision trat zum 23. Dezember 2020 in Kraft und sieht vor, dass Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern höchstens die Hälfte der Courtage übernehmen müssen. Damit wurden vor allem Menschen in Bundesländern entlastet, in denen zuvor die Courtage komplett zulasten der Käufer ging. Maximal waren das 7,14 Prozent des Preises inklusive Mehrwertsteuer.

Mit Einführung des Gesetzes seien die Kosten für Käufer deutlich gesunken, stellt das IW fest. Für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen seien vor Einführung des Gesetzes im Schnitt knapp 5 Prozent Maklerprovision verlangt worden. Nach Einführung seien es 3,4 Prozent. Verkäufer könnten zwar Provisionen auf den Preis umlegen, wie Kritiker monieren, doch dann könne der höhere Preis per Kredit finanziert werden und müsse nicht aus Ersparnissen kommen.

Den Wettbewerb unter Maklern habe das Gesetz nur vorübergehend angeregt, heißt es in der Studie. So sei kurz nach Einführung der Anteil der provisionsfreien Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser in Online-Inseraten von 36 Prozent im November 2020 zunächst kräftig gestiegen. Im Oktober 2021 habe der Anteil der provisionsfreien Verkaufsinserate aber mit 38 Prozent wieder fast auf Ausgangsniveau gelegen. Auch die mittleren Provisionssätze für Käufer seien nicht weiter gesunken.

Offenbar seien die Anreize für Verkäufer, Immobilien selbst zu vermarkten oder die Provision nach unten zu verhandeln nicht groß genug, oder diese Möglichkeit sei noch unbekannt, folgert das IW.