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Strompreisbremse: Habeck kündigt Sonderregel für Wärmepumpen an

BERLIN (dpa-AFX) -Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat bei der geplanten Strompreisbremse eine Sonderregelung für Besitzer von Wärmepumpen angekündigt. Habeck sagte am Mittwoch in Berlin nach einem "Wärmepumpengipfel", es solle eine Sonderberücksichtigung für Wärmepumpen geschaffen werden, die 2022 eingebaut wurden.

Die Logik der Strompreisbremse sei, dass es ein staatliches subventioniertes Kontingent gebe auf Basis des Referenzjahrs 2021. "Wenn man allerdings eine Wärmepumpe eingebaut hat, also Gas gespart hat und entsprechend mehr Strom verbraucht, dann würde man nach der Logik bestraft werden für das politisch eigentlich gewollte Verhalten - nämlich weg von fossilen Energien." Daher werde es eine Sonderregel geben, welche dies berücksichtige.

Nach Darstellung des Bundesverbands Wärmepumpe haben viele Kunden, die gerade erst eine Wärmepumpe haben installieren lassen, große Sorge, dass die Strompreisbremse ihre Heizkosten nicht abdecke. Denn sie könnten keinen Vorjahresverbrauch vorweisen, da sie im Vorjahr ja noch mit Gas oder Öl geheizt hätten. Dieser höhere Stromverbrauch würde dann im Zweifel nicht vom Strompreisdeckel erfasst.

Habeck sagte weiter, der Umstieg auf Wärmepumpen sei auch ökonomisch der richtige Weg. Er werde auch immer stärker gefördert werden. Im Gebäudebereich müssten die CO2-Emissionen gesenkt werden.

Der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe, Martin Sabel, sagte, eine neue Heizung laufe 15 bis 20 Jahre. Die langfristige Perspektive spreche definitiv für die Wärmepumpe.