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Strengere Vorschriften für Füllstand der Gasspeicher ab Freitag

BERLIN (dpa-AFX) - Zur besseren Vorsorge in der Energiekrise treten am Freitag strengere Vorschriften für den Füllstand der Gasspeicher in Kraft. Die Speicher sollen zum 1. September zu zwei Dritteln gefüllt sein, wie das Wirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte. Damit dürfe auch bei geringen Gaszuflüssen nicht ausgespeichert werden. Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte das neue Zwischenziel in der vergangenen Woche als Teil eines Pakets zum Energiesparen bekanntgegeben.

Zusätzlich werden die bisherigen Vorgaben erhöht: Zum 1. Oktober müssen die Speicher zu 85 Prozent gefüllt sein, zum 1. November zu 95 Prozent. Die zusätzlichen fünf Prozentpunkte zum November bedeuteten rund eine Milliarde Kubikmeter Gas, erklärte das Ministerium.

"Die Bundesregierung tut alles, um die Versorgungssicherheit auch weiterhin zu gewährleisten", versicherte Habeck. In den vergangenen Monaten sei man deutlich vorangekommen. Dennoch bleibe die Lage angespannt. "Klar ist: Die Speicher müssen voll werden. Daran arbeiten wir mit ganzer Kraft", betonte der Grünen-Politiker.

Die Gaslieferungen aus Russland nach Deutschland waren zuletzt erneut gedrosselt worden. Die deutschen Betreiber gehen trotzdem davon aus, dass weiter Gas in den Speichern gelagert werden kann. Bei anhaltend hohen LNG-Importen sei sehr wahrscheinlich noch ein Füllstand von über 90 Prozent bis zum 1. November zu erreichen, hieß es zuletzt. Die Rechnung beruht allerdings auf der Annahme, dass der Gastransport durch die Ostseepipeline Nord Stream 1 weiter bei 20 Prozent der maximalen Kapazität liegt. Fiele dieses Gas auch noch weg, müsste die Lage neu bewertet werden.

Zuletzt waren die deutschen Speicher zu rund 67 Prozent gefüllt. Sie gleichen Schwankungen beim Verbrauch aus und bilden ein Puffersystem für den Markt. Für gewöhnlich sind sie mit Beginn der Heizperiode im Herbst gut gefüllt. An kalten Wintertagen werden bis zu 60 Prozent des Gasverbrauchs in Deutschland aus deutschen Speichern abgedeckt.