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Strengere Regulierung der Versicherer - ein Segen für die Fondsbranche

Das Europäische Parlament hat in dieser Woche die Versicherungsvertriebs-Richtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) verabschiedet. Ein wichtiges Ergebnis: Fonds werden gegenüber Versicherungsprodukten nun weniger benachteiligt.

Die in dieser Woche verabschiedete IDD erlaubt der Fondsbranche einen Blick in die Zukunft. Denn die IDD wird deutlich vor der novellierten Richtlinie MiFID II in Kraft treten. Das Beschlussverfahren befindet sich hier gerade einmal auf Stufe zwei von vier. Die Fondsbranche kann sich also die Auswirkungen der Regulierung für die Versicherungsbranche in Ruhe ansehen. Noch können wichtige Fragen gestellt und beantwortet werden. Die Branche sollte die Zeit und diese Chance nutzen und sich dabei die wichtigsten Punkte der IDD noch einmal vor Augen führen.

Messen mit einem Maß

Bei der Diskussion über MiFID II wird oft moniert, dass alle Finanzmarktteilnehmer dieselben Hürden zu überspringen haben – unabhängig von ihrer Größe. Die Befürchtung: Gerade kleinere und unabhängige Markteilnehmer könnten an den Kosten und dem Aufwand für die Umsetzung der Dokumentationspflichten scheitern. Beim Blick auf die IDD bestätigt sich der Verdacht, dass der Gesetzgeber in Brüssel im Zweifelsfall keine Rücksicht auf Branchenbefindlichkeiten nimmt.
Bessere Informationen, mehr Transparenz, für alle Vertriebskanäle verbindlich: Die jetzt beschlossene Regulierung soll nicht nur für Versicherungsunternehmen und -vermittler gelten, sondern für alle Marktteilnehmer, die Versicherungen verkaufen. Dazu zählen auch beispielsweise Autovermietungsfirmen oder Reisebüros. Das Europäische Parlament fasst sie alle unter dem Begriff Versicherungsvertreiber zusammen.

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Die IDD gibt einen Vorgeschmack auf MiFID II

Die vom Parlament beschlossene Richtlinie für Versicherer erinnert auch bei der Kostentransparenz an die MiFID II Regulierung: So müssen Versicherungsunternehmen ihren Kunden mitteilen, welche Provisionen ihre Angestellten beim Vertrieb von Versicherungsprodukten erhalten. Bei bestimmten komplexen Lebensversicherungsprodukten müssen auch die Gesamtkosten des Versicherungsvertrags einschließlich Beratungs- und Dienstleistungskosten genannt werden. Informationsblatt mit standardisierten Informationen

Das (Other OTC: DASX - Nachrichten) aus der PRIIP-Verordnung bekannte Basisinformationsblatt (KID (Oslo: KID.OL - Nachrichten) ) taucht ebenfalls in ähnlichem Gewand in der IDD wieder auf: Vor Abschluss eines Versicherungsvertrags sollen Kunden ein Informationsblatt erhalten, in dem in leicht verständlicher Sprache die standardisierten Informationen zur Art der Versicherung, zu den vertraglichen Verpflichtungen, den abgedeckten und ausgeschlossenen Risiken und zu anderen Elementen erklärt werden. Offenlegung von Interessenkonflikten
Auch das, was in den MiFID II Regularien „Best Execution“ genannt wird, findet sich in der IDD wieder: Versicherungsvertreiber werden laut IDD künftig dazu verpflichtet, Interessenkonflikte offenzulegen. Zudem sollten Vergütungsregelungen keine Anreize schaffen, einem Kunden ein bestimmtes Versicherungsprodukt zu empfehlen, wenn ein anderes Produkt den Bedürfnissen des Kunden besser entsprechen würde.

Die Ausnahmen

Die Versicherungsbranche wäre nicht die Versicherungsbranche, wenn sie es nicht geschafft hätte, Lücken in die Gesetzgebung zu schlagen. Die oben genannten Vorschriften gelten nämlich nicht für alle Versicherungsvertreiber. Ausnahmen gelten beispielsweise, wenn die Versicherung „eine Zusatzleistung zur Lieferung von Gütern oder zur Erbringung von Dienstleistungen darstellt und der Abdeckung des Schadens- oder Diebstahlrisikos dient“ oder wenn die Versicherungsprämie jährlich nicht 600 Euro übersteigt. Für komplexe Lebensversicherungen gelten noch einmal besondere Regeln. Man (Swiss: MAN.SW - Nachrichten) wird sehen, wie die Versicherungsbranche diese gestalterischen Freiheiten nutzen wird.

Fazit: Da die IDD in vielen Punkten der Finanzmarktrichtlinie MiFID II und der Verordnung über Basisinformationsblätter ähnelt, ist dies aus Sicht der Fondsbranche der richtige Schritt auf dem Weg (Sao Paolo: R2:WEGE3S.SA - Nachrichten) der Annäherung zwischen Fondsindustrie und Versicherern, die insbesondere beim Thema Altersvorsorgeprodukte bislang Vorteile gegenüber Fonds genossen. Vor Verabschiedung der IDD wurde der Vertrieb von kapitalbildenden Versicherungen deutlich weniger reguliert als der Vertrieb von Fonds. „Damit Verbraucher eine fundierte Entscheidung treffen können, müssen im Vertrieb vergleichbare Regeln gelten. Auch die Kosten von Finanzprodukten müssen vergleichbar sein. Das dient dem Wettbewerb und schützt die Anleger“, kommentiert der BVI Fondsverband dementsprechend den Gesetzgebungsprozess.