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Strengere Einreiseregeln für mehr als 20 Hochrisikogebiete in Kraft

BERLIN (dpa-AFX) - Für mehr als 20 Länder mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen gelten in Deutschland seit Mitternacht am Sonntag strengere Einreiseregeln. Zu diesen Hochrisikogebieten zählen das Nachbarland Tschechien, die Urlaubsländer Portugal, Spanien und Ägypten sowie die USA. Wer von dort einreisen will, muss an der Grenze einen negativen Corona-Test (PCR-Test) vorweisen können. Die Tests werden nach Angaben des Bundesinnenministeriums an den Flug- und Seehäfen systematisch kontrolliert. An den Landgrenzen zu anderen EU-Staaten, an denen es keine Grenzkontrollen gibt, sollen Einreisende stichprobenartig und verdachtsunabhängig überprüft werden. Das nennt man Schleierfahndung.

Bisher hatte die Bundesregierung bei der Einreise zwischen Gebieten mit besonders ansteckenden Virusvarianten und "normalen" Risikogebieten unterschieden. Seit Sonntag um Mitternacht gibt es drei Kategorien mit unterschiedlichen Test- und Quarantäneregeln:

- "Normale" Risikogebiete: Das sind Länder oder Regionen über einem Grenzwert (auch Inzidenzwert genannt) von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Das gilt derzeit für fast ganz Europa mit Ausnahme einzelner Gebiete in Griechenland, Finnland, Norwegen, Österreich und Dänemark.

- Hochinzidenzgebiete: Das sind Länder mit deutlich höheren Infektionszahlen als in Deutschland. Dazu zählen in der Regel die Länder mit einem Inzidenzwert über 200 (Inzidenz in Deutschland: 115). Es können aber auch weitere Länder unter dieser Marke unter bestimmten Bedingungen zu "Hochinzidenzgebieten" erklärt werden.

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- Virusvarianten-Gebiete: Das sind Gebiete, in denen hochansteckende Varianten des Coronavirus aufgetreten sind. Bisher fallen Großbritannien, Irland, Südafrika und Brasilien in diese Kategorie.

Reisende aus "normalen" Risikogebieten müssen sich spätestens 48 Stunden nach Einreise in Deutschland auf Corona testen lassen. Zudem müssen sie zehn Tage in Quarantäne, können sich davon allerdings durch einen zweiten negativen Test ab Tag fünf vorzeitig befreien lassen. Der Unterschied bei den Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten ist die Testpflicht höchstens 48 Stunden vor Einreise. Außerdem gibt es für die Gebiete mit erhöhtem Risiko weniger Ausnahmen bei der Quarantäne. Das regeln aber die einzelnen Bundesländer.