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Streit um Unabhängigkeit des neuen Verfassungsgerichtspräsidenten: Uni soll Gutachten herausgeben

Am Freitag wurde Stephan Harbarth zum fünften Mann im Staat gewählt. Nun verklagt ein Rechtsanwalt die Uni Heidelberg: Er will wissen, wer Harbarth für eine Honorarprofessur empfahl und warum.

Kritiker halten dem neuen Verfassungsgerichtspräsidenten seine Vergangenheit als Anwalt und Politiker vor. Foto: dpa
Kritiker halten dem neuen Verfassungsgerichtspräsidenten seine Vergangenheit als Anwalt und Politiker vor. Foto: dpa

Was den Verwaltungsrichtern in Karlsruhe da vor wenigen Tagen ins Haus flatterte, könnte eine heikle Angelegenheit werden. In der Klage des Kölner Anwalts Claus Schmitz, deren Begründung er am Dienstag einreichte, geht es nicht nur um das Aufeinanderprallen von Grundrechten. Wo endet das Geheimhaltungsrecht von Universitäten? Wo beginnt das Recht des Bürgers auf freien Zugang zu Hochschul-Informationen?

Schmitz‘ Klage hat auch noch eine spannende persönliche Komponente. Denn Schmitz zielt damit auf eine renommierte juristische Fakultät und auf einen bekannten Mann, der nur wenige Gehminuten von den Karlsruher Verwaltungsrichtern entfernt residiert – und sozusagen ihr oberster Wächter ist: den Verfassungsrichter Stephan Harbarth. Am vergangenen Freitag ist er zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden.

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Die Klage liegt dem Handelsblatt vor. Mit ihr will Schmitz erfahren, wie Harbarth zu seiner Honorarprofessur an der Universität Heidelberg kam. Letztlich geht es ihm aber auch erneut um die Frage, ob Harbarth der geeignete Mann für das Präsidentenamt ist. Schmitz glaubt, dass er es nicht ist.

Der Kölner, wie Harbarth CDU-Mitglied, hatte deshalb bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt. Schmitz rügte darin, dass der Ex-Anwalt und Politiker Harbarth als Richter nicht unabhängig agieren könne – da er in seiner Zeit als Anwalt vor allem als Konzernvertreter tätig gewesen sei und gleichzeitig als Rechtspolitiker an diversen Gesetzen entscheidenden Anteil hatte. Harbarth sei daher in vielen Fällen, die in Karlsruhe landen könnten, befangen.

Bis zu seiner Berufung an das Verfassungsgericht war Harbarth bei der Mannheimer Großkanzlei Schilling, Zutt & Anschütz Vorstand und später Geschäftsführer. Zu Harbarths Mandanten zählten CropSciene, Südzucker und Daimler. SZA vertritt unter anderem VW, BASF und diverse Konzern-Aufsichtsräte. Nach Erkenntnissen des „Spiegels“ soll Harbarth teils auf jährliche Einnahmen von über eine Million Euro gekommen sein.

Anfragen des Handelsblatts dazu will Harbarth nicht beantworten. Das Bundesverfassungsgericht setzte sich ebenfalls nicht mit den Vorwürfen auseinander. Es wies Schmitz Beschwerde mit der Begründung zurück, dass er persönlich in seinen Grundrechten nicht betroffen sei von Harbarths Ernennung.

Doch für den Kölner Anwalt hat sich der Fall damit nicht erledigt. Konkret will Schmitz nun Auskunft darüber, wer 2018 die zwei externen Gutachten erstellte, die Harbarth für die Honorarprofessur in Heidelberg empfahlen – und er will die Gutachten einsehen.

Denn er vermutet, dass die Universität Heidelberg Harbarth die Honorarprofessur zubilligte, als absehbar war, dass er Verfassungsrichter und zukünftiger Präsident des höchsten deutschen Gerichts werden würde. Und er will überprüfen, ob es bei der Ernennung Harbarths eine Verbindung zu seiner ehemaliger Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz gibt.

Belege dafür hat Schmitz nicht. Fest steht aber, dass es eine enge zeitliche Nähe gibt zwischen Honorarprofessur und Harbarths Kür zum Kandidaten für das Verfassungsgericht. Außerdem pflegen Universität und Kanzlei eine enge personelle und finanzielle Beziehung.

So riefen sie gemeinsam die Wolfgang-Schilling-Stiftung ins Leben – für einen der Gründerväter der Sozietät, der selbst Honorarprofessor in Heidelberg war. Gemeinsam veranstaltet man seither Symposien unter Beteiligung von Kanzleianwälten.

Ein weiterer SZA-Partner ist Honorarprofessor an der Universität, ein emeritierter Heidelberger Hochschullehrer war längere Zeit Aufsichtsrat der Kanzlei. Die fungiert zudem als Sponsor für einen der juristischen Lehrstühle.

Vermutungen über mögliche Kungeleien

Universität und die Groß-Kanzlei haben Vermutungen über mögliche Kungeleien stets zurückgewiesen. Harbarth sei auf Grund seine „herausragenden Engagements“, unter anderem als Lehrbeauftragter, einstimmig von der Fakultät als Honorarprofessor vorgeschlagen worden, teilte die Hochschule auf eine Anfrage im Februar mit.

Die Namen der Gutachter und deren Werke will sie gleichwohl nicht herausgeben. Zur Begründung beruft sie sich Schmitz gegenüber nun darauf, dass das baden-württembergische Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern grundsätzlich den Zugang zu Informationen öffentlicher Einrichtungen garantiert, nicht für Informationen „im Kernbereich von Forschung und Lehre“ gelte.

Dazu gehörten auch „Fragen der Berufung und Ernennung von Hochschullehrern“, so die Universität. „Externe Gutachten bilden einen zentralen Bestandteil von Berufungs- und Bestellungsverfahren, durch den die Qualifikation von Bewerbern überprüft werden soll.“

Schmitz sieht das ganz anders. Für ihn gehören die Namen der externen Gutachter nicht zum geschützten Bereich von Forschung und Lehre, schon gar dem der Universität Heidelberg. Bei der Beurteilung der Eignung eines Bewerbers werde ja keine „eigene“ Forschung durchgeführt, „schon gar nicht durch die Hochschulorgane, die lediglich festlegen, welche Gutachter zur Unterstützung im Verfahren herangezogen werden“, heißt es in seiner Klagebegründung.

Wer sich bereit erkläre, als Gutachter in einem Verfahren mitzuwirken, tue dies im Übrigen, weil sein Name mit gewissen Erwartungen an Fachkompetenz, Integrität und Sorgfalt verbunden sei. Da werde er zu seinen Wertungen auch öffentlich stehen müssen, meint Schmitz. Zumal die Bekanntmachung der Namen von Prüfern, etwa bei Doktorprüfungen, nicht nur üblich, sondern vorgeschrieben sei. „Und das selbst dann, wenn die Prüfung selbst nicht öffentlich ist“.

Verfassungsrichter Harbarth schweigt

Als Kompromiss hatte Schmitz der Hochschule gleichwohl vorgeschlagen, die Gutachter doch einfach zu fragen und selbst entscheiden zu lassen, ob sie sich outen wollen. Doch noch nicht einmal dieser Bitte wollten die Heidelberger nachkommen. Begründung: Schon die Frage allein könne die Professoren einschüchtern.

„Wenn Gutachter damit rechnen müssen, dass ihre Beurteilungen offengelegt werden, ist davon auszugehen, dass sie sich nicht mehr frei äußern werden“, so die Hochschule. Diese Gefahr besteht bereits dann, „wenn sie im Anschluss an die Erstellung eines Gutachtens um dessen Freigabe gebeten werden.“

Nach der Lesart der Universität dürfen also gestandene Rechtsprofessoren nicht einmal gebeten werden, ihre Beurteilungen vorzulegen. Norman Loeckel, Leiter der Arbeitsgruppe Transparente Verwaltung von Transparency International findet diese Sichtweise völlig unverständlich. „In anderen Staaten wie Schweden macht man über solche Uni-internen Vorgänge kein Geheimnis“, so Loeckel. „Auch bei Berufungen kann man dort frei Einsicht in die Gutachten bekommen – und trotzdem funktioniert das System.“

Und Harbarth selbst? Will er nicht die Gutachten freigeben – um damit die Diskussion um seine Beziehungen und der seiner Ex-Kanzlei zur Hochschule zu beenden? Das Handelsblatt hat ihn gefragt. Doch Harbarth, der in den letzten Wochen freimütig Interviews zu seinem Amt gegeben hat, zieht es vor, auch bei diesem Thema zu schweigen.

An Deutschlands höchstem Gericht gibt es Neubesetzungen. Foto: dpa
An Deutschlands höchstem Gericht gibt es Neubesetzungen. Foto: dpa