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Streit um Schadensersatz: Wie haften Anlageberater für P & R-Schäden?

Im Skandal um den insolventen Containervertrieb wurde eine Volksbank erstinstanzlich verurteilt, Anleger zu entschädigen. Das Institut bestreitet jedes Fehlverhalten.

Das Logo der insolventen Containerinvestmentfirma aus Grünwald bei München. Viele Anleger fordern Schadensersatz von den P  &  R-Vermittlern. Foto: dpa
Das Logo der insolventen Containerinvestmentfirma aus Grünwald bei München. Viele Anleger fordern Schadensersatz von den P & R-Vermittlern. Foto: dpa

Das Urteil fiel deutlich aus: Rund 210.000 Euro soll die Volksbank Emmerich-Rees an einen Energiegeräte-Techniker und seine Tochter zurückzahlen, weil Bankberater die beiden beim Investment in P & R-Container größtenteils nicht ordnungsgemäß beraten haben. „Die Beklagte hätte den Kläger über ein Totalverlustrisiko aufklären müssen“, urteilte das Landgericht Kleve Anfang Mai.

Die Begründung der Richter dürfte viele Anleger aufhorchen lassen, denn sie ist auf eine große Zahl der Verträge übertragbar: P & R verschaffte den Anlegern erst 90 Tage nach Zahlungseingang Eigentum an den Containern.

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Innerhalb dieser Frist aber „bestand ein Totalverlustrisiko durch Insolvenz“, befanden die Richter. Darauf hätte der Berater hinweisen müssen.

Die Bank äußert sich nicht zu inhaltlichen Details des Urteils. Ein Sprecher teilte nur mit, der Rechtsstreit sei „nicht rechtskräftig zulasten unseres Hauses entschieden“. Die Position der Bank: „Unser Haus sieht weder im Einzelfall des Rechtsstreits noch strukturell ein Fehlverhalten bei uns.“

Rund 54.000 Anleger hatten 3,5 Milliarden Euro beim einstigen Marktführer für Direktinvestments in Seecontainer angelegt, geködert häufig mit Werbesprüchen wie dem vom „schwimmenden Festgeld“.

Anfang 2018 ging P & R spektakulär pleite. Der Münchener Insolvenzverwalter Michael Jaffé stellte fest, dass sich statt 1,6 Millionen Containern nur 600.000 im Portfolio befanden. Der Fall gilt seitdem als einer der größten Kapitalanlageskandale in der Geschichte der Bundesrepublik.

Jaffé hofft, im besten Fall knapp ein Drittel des Kapitals retten zu können. Vielen Anlegern reicht das nicht, sie verklagen Vertriebler auf Schadensersatz. Unzählige Gerichte beschäftigen sich deshalb mit Fragen der Beraterhaftung.

Eine gefestigte Rechtsprechung ist noch nicht zu erkennen. Zunächst sah es so aus, als würden die Investoren häufiger scheitern. Zuletzt konnten jedoch auch einige Anlegeranwälte Erfolge vorweisen.

Für Altersvorsorge ungeeignet

Ein Beispiel ist das Urteil in Kleve. Einer Berufung sehe er gelassen entgegen, sagte Anlegeranwalt Hartmut Göddecke aus Siegburg. „Die Aussichten für unsere Mandantschaft sind gut, weil das Landgericht Kleve das Urteil sehr solide begründet hat.“

P & R verkaufte den Anlegern die Container, mietete sie zurück und vercharterte sie dann an Reedereien. Nach fünf Jahren kaufte die Gruppe die gebrauchten Stahlboxen zurück.

Doch in den vorliegenden Verträgen sei keine Verpflichtung zum Rückkauf vereinbart, schrieben die Richter in Kleve. „Es drohte daher – selbst bei Realisierung der garantierten Mietzahlungen – ein Verlustrisiko von rund der Hälfte des Anlagebetrags.“

Dieses Risiko sei nicht mit dem Anlageziel Altersvorsorge vereinbar, das die Klägerin vorgegeben habe. Der Berater hätte davon abraten müssen.

Die Gerichte legten bei Banken einen härteren Maßstab an als bei unabhängigen Vermittlern, gibt Marc Ellerbrock aus Markdorf zu bedenken. In der Kanzlei BEMK Rechtsanwälte vertritt der Jurist zahlreiche Vertriebler.

Mit dem bisherigen Verlauf der Prozesse sei er zufrieden, sagt er. „Die Tendenz der Urteile ist aus meiner Sicht nicht allzu schlecht.“

Dazu passt, dass ein Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg für einen verklagten Vertriebler günstig ausfiel. Es liege schlicht am „vertragswidrigen Verhalten“ von P & R, dass die Anlegerin keine bestimmbaren Container als Eigentum erhalten habe, schrieben die Richter Mitte Mai. Sie betonten, dass der Makler nicht verpflichtet gewesen sei, die Jahresbilanzen von P & R auszuwerten.

Lediglich die Wirtschaftspresse hätte dieser verfolgen müssen. Doch bis zum Vertragsjahr 2015 gab es keine kritischen Berichte. Der Vertriebler wird von Alexander Pfisterer-Junkert aus der Sozietät BKL Fischer Kühne + Partner aus München vertreten.

Zur umstrittenen Frage, ob über das Risiko des Totalverlusts aufgeklärt werden musste, hielten die Richter in Oldenburg fest: Der Hinweis sei grundsätzlich entbehrlich, „wenn der Investition ein Sachwert gegenübersteht“.

Eine einheitliche Linie gibt es in der zweiten Instanz indes nicht. So könnte am Thüringer OLG in Jena ein Anleger kurz davorstehen, Schadensersatz durchzusetzen. Im Februar 2019 hatte das Landgericht Erfurt einen Makler angewiesen, 120.000 Euro zurückzuzahlen.

Er habe „unzureichend beziehungsweise verharmlosend“ über Risiken von P & R aufgeklärt, hieß es im Urteil. Die Mieten hätte er nicht als „bedingungslos“ garantiert anpreisen dürfen. Der Makler ging in Berufung.

Nun zeichnet sich eine Position des OLG ab. Der Senat sehe eine „Aufklärungspflichtverletzung“, schrieben die Richter im April an die Parteien. Die „Mietgarantie“ in den Verträgen habe sich nicht auf eine zusätzliche Sicherheit bezogen, sondern sei mit der „ohnehin bestehenden vertraglichen Verpflichtung der P & R zur Zahlung der Mieten identisch“. Das hätte der Makler richtigstellen müssen.

Das Urteil sollte auf andere Prozesse ausstrahlen und die Position der Investoren verbessern, hofft Sascha Schiller aus der Kanzlei Schiller & Gloistein, der den Anleger vertritt. „Erstmals wird ein Anleger in der zweiten Instanz zu seinem Recht kommen“, sagte Schiller.

„Wir halten die Rechtsauffassung im Hinweis für nicht vertretbar und werden ihr entgegentreten“, sagte der Anwalt Nikolaus Sochurek aus München, der den Makler in Thüringen vertritt.

Viele Verträge ohne Beratung

Doch es gibt auch zwei OLG-Urteile, bei denen die Makler siegten. Die Gerichte in Naumburg und Nürnberg mussten sich jedoch nicht mit den Inhalten einer Beratung auseinandersetzen. Es ging für sie schlicht um die Frage, ob Beratungsverträge zustande gekommen waren oder nicht, was beide Gerichte verneinten.

Tatsächlich dürfte es viele Makler retten, dass die Geschäfte von P & R über Jahrzehnte gut liefen. Viele Anleger verlängerten ihre Verträge immer wieder aufs Neue und verzichteten dabei oft auf wiederholende Beratungen. Diese „Execution only“-Anweisungen rächen sich jetzt.

Nicht alle Anlegervertreter ziehen in den schwer prognostizierbaren Kleinkrieg mit dem Vertrieb. Der Münchener Kapitalmarktrechtler Peter Mattil vertritt mehr als 5000 P & R-Anleger im Insolvenzverfahren.

Seine Kanzlei habe vor Jahren den Entschluss gefasst, nicht gegen die Vermittler vorzugehen, sagt Mattil. „Der Hintergrund waren meine Erfahrungen in vielen Anlagekomplexen, die oft von Vermittlern oder Beratern an die eigene Familie, Nachbarn, Kollegen verkauft wurden.“

Seine Mandanten müssten dafür einen anderen Anwalt beauftragen, sagt Mattil. Er informiere jedoch in Rundschreiben über die jüngsten Entwicklungen bei Klagen gegen die Vermittler. Am Freitag hieß es, „dass zwischenzeitlich bundesweit hinsichtlich des P & R-Komplexes einige Urteile gegen Vermittler und Berater ergangen sind“.

Vielen Anlegern bleibt nur die Hoffnung auf den Insolvenzverwalter. Dessen jüngster Sachstandsbericht datiert auf Ende Mai. Darin findet sich eine gute Nachricht: 305 Millionen Euro hat Jaffé inzwischen gerettet. Das Geld befinde sich auf einem Sonderkonto.

Das operative Geschäft der Containervermietung laufe stabil über die schweizerische P & R Equipment & Finance Corp. (E & F) in Zug. Die Auslastung der Boxen habe im März 96 Prozent betragen.

Immer mehr Container würden auch altersbedingt verkauft. Im Oktober 2018 transportierten fast 630.000 P & R-Container Waren über die Weltmeere, inzwischen ist ihre Zahl auf 547.000 abgeschmolzen.

Die Coronakrise scheint sich bislang nicht auf das Containergeschäft von P & R auszuwirken. Viele Verträge für alte Container, die eigentlich in den Verkauf gehen sollten, würden verlängert. Ziel der Insolvenzverwaltung ist es, in den nächsten Jahren Erlöse von rund einer Milliarde Euro zu erzielen.

Komplizierter Verteilungsschlüssel

Eine Abschlagszahlung möchte der Insolvenzverwalter am liebsten in diesem Jahr auf den Weg bringen, wie er am Dienstag erneut betonte. Im Sachstandsbericht war hingegen vom „kommenden Jahr“ die Rede. Die genaue Prognose ist schwierig, denn der ersten Ausschüttung steht ein kompliziertes Problem im Weg.

Die insolventen P & R-Gesellschaften schoben sich offenbar vor der Pleite Liquidität hin und her. Deshalb bestehen zwischen den vier Firmen heute Forderungen und Verbindlichkeiten. Diese Ansprüche muss Jaffé entwirren und in einen Verteilungsschlüssel für die getrennten Insolvenzmassen überführen.

Die Arbeiten seien „anspruchsvoll“, da die Lösung von allen Gläubigern mitgetragen werden müsse, schreibt der Insolvenzverwalter in seinem Bericht. Die Einigung sollte „nachvollziehbar und unangreifbar“ ausfallen. Jeder Streit über die Verteilung der Gelder, warnt Jaffé, würde die Möglichkeit einer Ausschüttung „in weite Ferne“ rücken.

Die erste Gläubigerversammlung fand in der Olympiahalle statt. Von der Insolvenz der Containerfirma sind insgesamt 54 000 Anleger betroffen, die mehr als 80 000 Forderungen angemeldet haben. Foto: dpa
Die erste Gläubigerversammlung fand in der Olympiahalle statt. Von der Insolvenz der Containerfirma sind insgesamt 54 000 Anleger betroffen, die mehr als 80 000 Forderungen angemeldet haben. Foto: dpa