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Streit um Neukundentarife: Verbraucherschützer gehen vor Gericht

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Im Streit um die Einführung von höheren Grundversorgungstarifen für Strom- und Gas-Neukunden hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Justiz angerufen. Es seien Einstweilige Verfügungen gegen drei bereits abgemahnte Unternehmen beantragt worden, berichtete die Verbraucherzentrale NRW am Dienstag in Düsseldorf. Die geforderte Unterlassungserklärung hätten die Unternehmen nicht abgegeben. Die Verbraucherschützer hatten vor zwei Wochen die drei Energieversorger Rheinenergie (Köln), Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSW Energie & Wasser wegen einer Aufspaltung der Energietarife für Neu- und Bestandskunden abgemahnt.

Viele Grundversorger, also die Energieanbieter mit den meisten Kunden in einer Region, haben in den vergangenen Wochen neue Tarife für Neukunden eingeführt. Hintergrund ist die Liefereinstellung durch Energiediscounter, wodurch Hunderttausende ehemalige Kunden in die sogenannte Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger fielen. Diese sind verpflichtet, die Kunden bei Wegfall des bisherigen Lieferanten zunächst weiter mit Strom und Gas zu versorgen. Sie müssen die Energie aber laut Branchenverband zu aktuell sehr hohen Preisen zukaufen.

Man strebe eine schnelle juristische Klärung an, um die Ungleichbehandlung von Verbrauchern bei Strom- und Gastarifen zu stoppen, so die Verbraucherzentrale am Dienstag. Viele Grundversorger verlangten von Neukunden Preise, die um ein Vielfaches höher lägen als die der Bestandskunden. Die Verbraucherzentrale sieht darin eine Ungleichbehandlung, die gegen geltende Vorschriften des Energierechts verstößt.

Das Unternehmen Rheinenergie hatte vergangene Woche die "Preisspreizung" für Neukunden als rechtmäßig und kundenfreundlich bezeichnet. Man habe die zusätzlichen Kosten für eine nicht planbare zusätzliche Energiebeschaffung dort zugeordnet, wo sie entstanden seien - "durch Weitergabe dieser zusätzlichen Kosten an die neuen grundversorgten Kunden", hatte das Unternehmen mitgeteilt.