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Streit um marodes Parkhaus wirft für BGH Grundsatzfragen auf

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Selbst eine völlig heruntergekommene Immobilie muss voraussichtlich von der Eigentümergemeinschaft saniert werden, wenn sonst die weitere Nutzung unmöglich wäre. Auf dieses Urteil steuert der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit aus Augsburg zu. Laut Gesetz entfällt zwar die Sanierungspflicht, wenn ein Gebäude "zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört" ist. Damit dürften aber nur echte Zerstörungen durch Feuer oder Überflutung gemeint sein, wie die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann am Freitag in der Verhandlung in Karlsruhe sagte - und kein Verfall. Die endgültige Entscheidung soll am 15. Oktober verkündet werden. (Az. V ZR 225/20)

Das Urteil wird vor allem für Wohnimmobilien relevant sein, auch wenn es in dem Fall um ein größtenteils stillgelegtes Parkhaus geht. Dort möchte nur eine GmbH ihre Etagen weiter an ein Hotel vermieten. Die anderen Eigentümer hatten wegen Mängeln beim Brandschutz mehrheitlich ein Nutzungsverbot für das gesamte Parkhaus beschlossen. Diesen Beschluss dürften die Karlsruher Richter voraussichtlich kippen.