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Streit um Lohnkosten: Tönnies und seine Subfirmen gehen wohl vorerst leer aus

Trotz Kritik wollen der Konzern und Dienstleister Geld vom Land zurück. Das hat nun Anträge abgelehnt – ein Rechtsstreit wird damit wahrscheinlicher.

Behörden hatten die Fleischfabrik in Rheda-Wiedenbrück für vier Wochen geschlossen. Foto: dpa
Behörden hatten die Fleischfabrik in Rheda-Wiedenbrück für vier Wochen geschlossen. Foto: dpa

Im Streit um Lohnkostenerstattungen für den Schlachtkonzern Tönnies und seine Subunternehmen haben die Behörden die ersten Anträge abgelehnt. Das teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) dem Handelsblatt mit. Grund dafür seien „arbeitgeberseitige Pflichtverletzungen“ im Bereich des Arbeitsrechts gewesen.

Diese führten dazu, dass ein Lohnfortzahlungsanspruch der Arbeiter fortbestehe und es schon deshalb keinen Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) geben könne. „Das bedeutet: Anträge der Subunternehmen der Firma Tönnies auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz sind abzulehnen“, teilte das Ministerium mit. Damit dürften nach Handelsblatt-Informationen auch die Chancen für Tönnies selbst sinken. Das Ministerium wollte sich nicht zu einzelnen Antragstellern äußern.

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Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Das MAGS hatte ihn angewiesen, in den Fällen eine Entschädigung abzulehnen, in denen es durch „die Nichtbeachtung der bestehenden Schutzpflichten des Arbeitgebers zu einer Infektion des Arbeitnehmers mit Covid-19 gekommen ist“. Grundlage dafür sei ein Rechtsgutachten gewesen, welches das Ministerium zuvor eingeholt hatte.

Das IFSG sieht die Erstattung von Lohnkosten vor, wenn Gesundheitsämter Betriebe schließen und Quarantäne anordnen. Die Löhne müssen vorerst von den Unternehmen bezahlt werden und können bis zu einem Jahr rückwirkend erstattet werden.

Tönnies und einige Subfirmen des Konzerns hatten trotz massiver Kritik von Politikern entsprechende Anträge gestellt, nachdem die Behörden das Tönnies-Stammwerk in Rheda-Wiedenbrück für vier Wochen geschlossen hatten. Hintergrund war ein massiver Corona-Ausbruch, bei dem sich rund 1400 Arbeiter des Werks nachweislich mit dem Coronavirus infiziert hatten.

Mitte September lagen landesweit 49.000 Entschädigungsanträge vor, 2200 davon im Zusammenhang mit Tönnies. Um welche Summe es dabei geht, ist unklar. Schon damals hatte das Ministerium mitgeteilt, dass es „gute Anhaltspunkte“ dafür sehe, dass keine Zahlungspflicht für das Land bestehe – auch nicht in Bezug auf die Anträge des Schlachtkonzerns selbst.

Das Ministerium hatte aber auch klargestellt, dass der Fall juristisches Neuland sei und eine sorgfältige rechtliche und tatsächliche Prüfung „aller relevanten Fragen“ erforderlich mache. Bestandteil dieser Prüfung sollte auch die Frage sein, ob Tönnies die Anordnung der Quarantäne „gegenüber den Arbeitnehmern selbst zu verantworten hat“.

Lohnkosten-Streit: Tönnies will vor Gericht ziehen

Die Lohnkostenerstattungen sind nicht der einzige Streitpunkt zwischen Tönnies und dem Land. Wegen des Corona-Ausbruchs im Stammwerk des Konzerns waren vorübergehend Einschränkungen des öffentlichen Lebens für den Kreis Gütersloh und auch den Nachbarkreis Warendorf verhängt worden. Mehr als 100.000 Bürger ließen sich testen.

Allein der Kreis Gütersloh spricht inzwischen von 9,6 Millionen Euro Kosten – unter anderem für Tests, Personalmaßnahmen und Mindereinnahmen bei Gebühren und Steuern. Geschäftsführer Clemens Tönnies hatte damals vor laufenden Kameras erklärt, dass der Konzern die „Ursache dieses Themas“ sei und genauso wie er selbst als Unternehmer „in voller Verantwortung“ stehe.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) deutete das offenbar als Schadensersatz-Zusage: „Herr Tönnies hat öffentlich angekündigt, Kosten, die der Allgemeinheit durch den Corona-Ausbruch in seinem Betrieb entstehen, vollumfänglich zu ersetzen“, sagte der Minister dem Handelsblatt.

Ihn wundere, dass der Familienunternehmer noch keine Einigung mit seinen Subfirmen hierzu erzielt habe. „Mein Ministerium hat in jedem Fall klargestellt, dass nicht die öffentliche Hand für die Kosten aufkommen wird“, sagte Laumann.

Tönnies hatte zuletzt immer wieder darauf hingewiesen, dass dem Unternehmen noch keine Pflichtverletzung nachgewiesen worden sei. Zu den neuen Äußerungen des Ministeriums wollte sich der Konzern aber nicht äußern.

Geschäftsführer Tönnies hatte schon vor Wochen angekündigt, dass er nicht auf die Erstattung der Lohnkosten verzichten und notfalls vor Gericht ziehen werde. Er wolle verhindern, dass Mitarbeiter und Dienstleister bei der Verteilung von Quarantänehilfen „stigmatisiert“ würden. Über den Streit um die Anträge auf Lohnkostenerstattung, so Tönnies damals, werde im Zweifelsfall Recht gesprochen.