Werbung
Deutsche Märkte schließen in 1 Stunde 38 Minute
  • DAX

    17.831,14
    -257,56 (-1,42%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.908,58
    -81,30 (-1,63%)
     
  • Dow Jones 30

    37.839,72
    -621,20 (-1,62%)
     
  • Gold

    2.332,20
    -6,20 (-0,27%)
     
  • EUR/USD

    1,0701
    0,0000 (-0,00%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.170,18
    -2.670,70 (-4,32%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.365,80
    -16,77 (-1,21%)
     
  • Öl (Brent)

    82,69
    -0,12 (-0,14%)
     
  • MDAX

    26.025,42
    -320,65 (-1,22%)
     
  • TecDAX

    3.260,35
    -39,25 (-1,19%)
     
  • SDAX

    14.017,96
    -189,67 (-1,33%)
     
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • FTSE 100

    8.049,80
    +9,42 (+0,12%)
     
  • CAC 40

    7.963,53
    -128,33 (-1,59%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.410,21
    -302,54 (-1,93%)
     

Streit um Lieferkettengesetz: Arbeitsminister Heil fordert Einigung

POTSDAM (dpa-AFX) - Im Streit um ein Lieferkettengesetz hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an seinen Kabinettskollegen, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), appelliert, rasch zu einer Einigung zu kommen. "Ich erwarte von der Bundesregierung, dass wir noch in dieser Legislaturperiode ein Lieferkettengesetz bekommen, das den Namen auch verdient", sagte Heil am Dienstag in Potsdam. Er äußerte sich zum Auftakt einer Konferenz unter dem Titel "Globale Lieferketten - Globale Verantwortung" in Potsdam. "Wir verhandeln schon seit Wochen über die Eckpunkte des Gesetzes."

Um Missstände wie Kinderarbeit und Hungerlöhne zu bekämpfen, sollen mit dem Gesetz deutsche Unternehmen verpflichtet werden, bei ausländischen Lieferanten die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu garantieren. Dagegen gibt es massive Kritik aus der Wirtschaft und Minister Altmaier fürchtet eine zu große Belastung.

Heil betonte, dass kleine und mittelständische Unternehmen nicht betroffen sein sollen. Vielmehr sollten weltweit tätige Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichtet werden, bei ausländischen Lieferanten die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu garantieren. "Die Unternehmen sollen Risiken von Menschenrechtsverletzungen untersuchen, zum Zweiten geeignete Maßnahmen ergreifen und zum Dritten darüber auch berichten", erläuterte Heil. "Wenn sie sich darum nicht kümmern, werden sie haften bei Menschenrechtsverletzungen." Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass freiwillige Maßnahmen nicht reichten.