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Streit um Karlsruher Urteil zu Anleihekäufen der EZB steht vor Lösung

Der Bundestag soll in dieser Woche über einen Antrag zur Lösung des Konflikts abstimmen. Damit wäre das Thema zumindest vorerst vom Tisch.

Der Bundesfinanzminister sieht die Anforderungen der Karlsruher Richter als erfüllt an. Foto: dpa
Der Bundesfinanzminister sieht die Anforderungen der Karlsruher Richter als erfüllt an. Foto: dpa

Im Konflikt um die Anleihekäufe der EZB steht eine Lösung bevor. Noch diese Woche, voraussichtlich am Donnerstag, soll der Bundestag über einen fraktionsübergreifenden Antrag von Union, SPD, Grünen und FDP entscheiden, wonach der Bundestag zu dem Ergebnis kommt, dass die EZB die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung der Anleihekäufe umgesetzt hat.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz soll in einem Brief an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble bereits erklärt haben, dass er die Forderungen der Karlsruher Richter in vollem Umfang erfüllt sieht, berichtete die FAZ.

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Auch EZB-Chefin Christine Lagarde äußerte sich optimistisch, dass der Streit unter Wahrung der Unabhängigkeit der EZB und der Bundesbank sowie im Einklang mit der Vorrangstellung des EU-Rechts beigelegt wird, heißt es in einem Brief von Lagarde an den CDU-Europaabgeordneten Sven Simon, den die EZB am Montagnachmittag veröffentlichte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil am 5. Mai die Verfassungsmäßigkeit des billionenschweren Programms PSPP zum Aufkauf von Staatsanleihen der Euro-Länder – das die EZB 2015 aufgelegt hatte – infrage gestellt. Die Karlsruher Richter forderten, dass der EZB-Rat zeigen müsse, dass das Kaufprogramm „verhältnismäßig“ sei.

Interne EZB-Dokumente als Beleg

Sonst sei es der Bundesbank nach einer Übergangsfrist von drei Monaten untersagt, weiter an den Käufen teilzunehmen. Diese Frist läuft am 4. August aus. In der vergangenen Woche hatte der EZB-Rat Dokumente für die Bundesregierung und den Bundestag freigegeben, die die Verhältnismäßigkeit der Käufe belegen sollen.

Bei den Dokumenten handelt es sich unter anderem um interne Mitschriften von Ratssitzungen aus dem Jahr 2014. Die EZB veröffentlicht erst seit 2015 die Protokolle ihrer Ratssitzungen, zuvor gab es aber bereits zu Testzwecken interne Protokolle. Die Entscheidung für die Anleihekäufe wurde bereits in der zweiten Jahreshälfte 2014 vorbereitet und diskutiert.

Anfang der Woche hat sich auch Verfassungsrichter Peter Huber zu Wort gemeldet, der Berichterstatter im EZB-Verfahren war. In einem Interview mit der FAZ erklärte er, die Bundesbank müsse in eigener Verantwortung feststellen, ob die Begründung der EZB die Vorgaben des Verfassungsgerichts erfülle.

Das Verfassungsgericht selbst sei nicht weiter involviert. Eine Vollzugskontrolle, also eine Prüfung, ob die eigenen Vorgaben erfüllt wurden, könne es nur in einem neuen Verfahren geben oder wenn die Kläger eine Vollstreckungsanordnung beantragen würden.

Mit Material von dpa und Reuters.