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Streit um die künftige Kontrolle der Finanzvermittler

Nach dem Willen des Finanzministeriums soll die Bankenaufsicht Bafin künftig auch die Finanzvermittler kontrollieren. Doch nicht alle sind damit einverstanden.

Der Normenkontrollrat zweifelt daran, dass die Bafin ihrer Aufgabe gerecht werden kann. Foto: dpa
Der Normenkontrollrat zweifelt daran, dass die Bafin ihrer Aufgabe gerecht werden kann. Foto: dpa

Das Vorhaben von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), die circa 38.000 Finanzvermittler in Deutschland künftig durch die Bankenaufsicht Bafin kontrollieren zu lassen, stößt auf Kritik. Der Normenkontrollrat, der Gesetze kritisch auf zu viel Bürokratie prüft, zweifelt die Sinnhaftigkeit der Maßnahme an.

„Nach Ansicht des Nationalen Normenkontrollrates ist eine nachvollziehbare und verständliche Darstellung des Ziels und vor allem der Notwendigkeit der Übertragung der Aufsicht auf die Bafin nicht im ausreichenden Maße erfolgt und entsprechend belegt“, heißt es in der Stellungnahme.

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Anders als bei Geldinstituten sind bisher für die Kontrolle der Finanzvermittler die lokalen Gewerbeämter sowie die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig. „Hieraus folgt eine organisatorische Zersplitterung der Aufsicht, die zu Lasten von deren Einheitlichkeit, Qualität und auch zu Lasten des Anlegerschutzes gehen kann“, begründet das Bundesfinanzministerium in seinem Gesetzentwurf die geplante Umorganisation.

Die Übertragung der Aufsicht auf die Bafin „als zentrale fachlich spezialisierte Behörde“ sei „sachgerecht“. Verbraucherschützer hatten immer wieder gefordert, dass auch die Finanzvermittler und großen Finanzvertriebe unter die Aufsicht der Bafin gestellt werden: Deren Mitarbeiter seien tiefer mit Finanzthemen vertraut als die Gewerbeaufsicht und könnten besser kontrollieren.

Der Normenkontrollrat sieht den Wechsel der Zuständigkeit hingegen nicht ausreichend begründet. In der Länder- und Verbändeanhörung seien „erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit und Sinnhaftigkeit der Übertragung der Aufsicht“ geäußert worden.

Strukturelle Defizite der bisherigen Aufsicht seien dort nicht bekannt. „Vor allem aber auch der Bundesregierung sind Schadensfälle, die durch Finanzanlagenvermittler verursacht wurden, nicht bekannt“, so der Normenkontrollrat.

Was fällt vor Ort an Kosten weg?

Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Florian Toncar, sieht sich bestätigt. Er kritisiert die geplante Neuregelung schon länger. „Ich befürchte deutliche Qualitätseinbußen bei der Kontrolle durch die geplante Umorganisation“, sagte er. Die Industrie- und Handelskammern oder Gewerbeämter seien viel besser vor Ort vertreten als die Bafin. „Und Kompetenzen zu Finanzfragen lassen sich dort auch bündeln.“

Der Normenkontrollrat bemängelt auch, dass das Finanzministerium den Erfüllungsaufwand und die Kosten für die betroffenen Vermittler „nicht vollständig methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt“ habe. So bleibt unklar, was bei den Industrie- und Handelskammern und den Gewerbeämtern an Kosten wegfällt. Absehbar ist hingegen der Aufwand bei der Bafin, der mit 400 Stellen angegeben wird.

Die jährlichen Kosten sollen laut Finanzministerium bei 36 Millionen Euro liegen. Wie bei der Bafin üblich sollen die Kosten über Gebühren und eine Umlage finanziert werden. Wie sie genau verteilt werden sollen, ist aber noch unklar. Die Finanzanlagevermittler befürchten deshalb eine steigende Belastung.

Sie protestieren schon länger erfolglos gegen die Pläne. Derzeit wird das Gesetzesvorhaben im Finanzausschuss des Bundestages beraten. „Die Große Koalition sollte die Kritik des Normenkontrollrats ernst nehmen und ihr Vorhaben fallen lassen“, forderte Toncar. Das dürfte aber unwahrscheinlich sein. Bisher stehen Union und SPD zu dem Plan, der sich auch im Koalitionsvertrag findet. Die Neuregelung soll Anfang 2021 in Kraft treten.