Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.986,40
    +211,02 (+0,56%)
     
  • Gold

    2.406,70
    +8,70 (+0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0661
    +0,0015 (+0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.931,35
    +811,42 (+1,37%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.375,86
    +63,23 (+4,82%)
     
  • Öl (Brent)

    83,24
    +0,51 (+0,62%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.282,01
    -319,49 (-2,05%)
     

Streit vor Gericht: Mineralwasser verliert gegen Leitungswasser

MÜNCHEN (dpa-AFX) - In einem Prozess mit Signalwirkung sind die deutschen Mineralwasserabfüller vorerst mit dem Versuch gescheitert, 16 niederbayerischen Gemeinden die Eigenwerbung für ihr "gesundes" Leitungswasser zu verbieten. Das Oberlandesgericht München hob am Donnerstag eine einstweilige Verfügung auf, die dem kommunalen Wasserzweckverband Rottenburg die Beschreibung des eigenen Wassers als "gesund" verboten hatte. Die Richter sehen darin weder einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht noch gegen europäisches Recht. Geklagt hatte der Verband Deutscher Mineralbrunnen, der knapp 200 Unternehmen vertritt.

Der rechtliche Hintergrund: Die EU-Verordnung zu Gesundheitsbehauptungen erlaubt Werbung mit dem Begriff "gesund" nur, wenn die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit das wissenschaftlich anerkannt hat. Die Mineralwasserabfüller sehen sich benachteiligt, wenn Kommunen ihr Trinkwasser als gesund anpreisen dürfen, die Industrie jedoch nicht.