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Strafzins soll Ausnahme bleiben

Eine Reihe von Genossenschaftsbanken berechnet Privatkunden einen Minuszins. Ihr Branchenverband BVR glaubt, dass das Einzelfälle bleiben – und hält den Negativzins auch nur unter Umständen für erlaubt.

Obwohl eine Reihe von Volks- und Raiffeisenbanken Strafzinsen für – meist vermögende – Privatkunden eingeführt hat, wertet ihr Lobbyverband BVR diese als Einzelfälle. „Im Privatkundengeschäft werden wir in der Breite ab dem ersten Euro keine Negativzinsen sehen. Dazu ist der Wettbewerb viel zu intensiv“, sagte BVR-Präsident Uwe Fröhlich am Dienstag.

Etwa ein Dutzend Genossenschaftsbanken berechnen Privatkunden einen Minuszins auf Tagesgeld oder Girokonten, meist ab einer Summe von 100.000 Euro oder ab 500.000 Euro. Von Sparkassen sind solche Fälle dagegen noch nicht bekannt.

Für Schlagzeilen hat in den vergangenen Tagen die Volksbank Reutlingen gesorgt. Sie hatte im Preisaushang veröffentlicht, dass negative Zinsen für Guthaben auf bestimmten Konten fällig würden: Bei Girokonten sollten Minuszinsen von 0,5 Prozent schon ab dem ersten Euro gelten, bei Tagesgeldkonten ab 10.000 Euro. Auch für Anlagen auf einem Festgeldkonto veranschlagte die Bank einen Minuszins. Auf Anfrage erklärte sie, sie habe den Preisaushang nur vorsorglich geändert, um bei neuen Kunden und hohen Summen reagieren zu können. Man habe „aktuell keinerlei Pläne, ,Normalsparern‘ Negativzinsen zu berechnen“, so der Vorstand.

Zwar änderte die Bank den Preisaushang nach Kritik und schaffte die Strafzinsen wieder ab. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg forderte das Geldhaus aber zu einer Unterlassungserklärung auf, welche dieses nicht abgab. Daraufhin reichten die Verbraucherschützer vergangene Woche eine Klage gegen die Bank ein. „Wir wollen Rechtssicherheit herstellen und damit an andere Institute ein Signal richten“, erklärte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale. Auch Verbraucherschützer in Sachsen erwägen, gegen die Reutlinger Volksbank zu klagen.

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Gegenwind bekommen die Reutlinger Bankmanager von Juristen. Tobias Tröger, Juraprofessor an der Frankfurter Goethe-Universität, hält rechtliche Schritte, falls Minuszinsen berechnet werden, generell für möglich: „Banken dürfen bei bestehenden Konten keine negativen Zinsen erheben.“ Das gelte auch für Verwahrentgelte. „Wenn der Kunde ein Giro- oder Tagesgeldkonto bei einer Bank führt, gibt er der Bank damit ein Darlehen. Die Bank kann die Zinsen, die sie darauf zahlt, auf null senken, aber nicht weiter. Sie kann kein Entgelt in Form von Negativzinsen fordern“, erklärt Tröger.

Auch BVR-Vorstand Gerhard Hofmann weist darauf hin, dass die Berechnung von Negativzinsen mit den Kunden vereinbart sein müssten. Mit Zustimmung des Kunden bestehe die Möglichkeit, dass über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) zu regeln. Auch Preisverzeichnisse der Banken sind als ABG zu verstehen.


Finanzgruppe verdient gut acht Milliarden Euro

Noch sind Strafzinsen für normale Sparer die tatsächlich absolute Ausnahme und gelten als Tabu. Für Unternehmen, Profiinvestoren und Kommunen mit hohen Einlagen gilt das jedoch nicht: Sie müssen oftmals einen Negativzins oder ein Verwahrentgelt berappen. Die Banken reichen so einen Teil des Strafzinses weiter, den die Europäische Zentralbank ihrerseits verlangt. Die Notenbank berechnet einen Minuszins von 0,4 Prozent, wenn Geschäftsbanken bei ihr über Nacht Geld parken.

Fröhlich betonte, es gebe keine Genossenschaftsbank, die durch Minuszinsen ihre Gewinn- und Verlustrechnungen entlasten wolle. Er kenne keine Bank, die mit Niedrigzinsen Geld verdienen wolle. Es gehe vielmehr um Abwehrkonditionen.

Den Gewinn durch Strafzinsen aufhübschen das haben die Volks- und Raiffeisenbanken auch nicht nötig. Einmal im Jahr tut die genossenschaftliche Finanzgruppe – die knapp 1000 Volks- und Raiffeisenbanken und ihre Verbundunternehmen wie DZ Bank und die Fondsgesellschaft Union Investment - so, als wäre sie ein großes Unternehmen, und berechnet einen gemeinsamen Jahresabschluss. Im Jahr 2016 verdiente sie 8,3 Milliarden Euro vor Steuern und damit knapp 1,5 Milliarden Euro weniger als 2015. „Ein solides Ergebnis“, sagte Fröhlich.

Und es ist weitaus mehr, als andere deutsche Geldhäuser verdienten. Die Deutsche Bank, die Nummer eins der Branche, fuhr im vergangenen Jahr sogar einen Verlust ein. Die Sparkassen, deren Finanzgruppe noch größer ist als die der Volksbanken, veröffentlichen keinen konsolidierten gemeinsamen Jahresabschluss.

Zur genossenschaftlichen Finanzgruppe gehören neben rund 950 Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken und PSD Banken ihr Spitzeninstitut DZ Bank, der Versicherer R+V, die Fondsgesellschaft Union Investment, die MünchenerHyp und die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Zusammen kommen sie auf eine konsolidierte Bilanzsumme von 1,2 Billionen Euro und beschäftigen knapp 182.000 Mitarbeiter, etwa drei Prozent weniger als Ende 2015.

Dabei ringen die Genossenschaftsbanken, wie andere Geldhäuser auch, nicht nur mit dem EZB-Strafzins, sondern auch mit dem Leitzins von Null in der Euro-Zone. Der wichtige Zinsüberschuss der Grupp fiel 2016 um rund sechs Prozent auf knapp 19 Milliarden Euro. Die Volks- und Raiffeisenbanken fuhren 16 Milliarden Euro ein, 500 Millionen Euro weniger als im Vorjahr.

In dieser Größenordnung wird sich der Rückgang laut Fröhlich auch einpendeln, wenn die Zinsen weiterhin so niedrig sind. Dagegen hilft auf Dauer auch nicht, dass die Genossenschaftsbanken im Jahr 2016 und auch Anfang 2017 ihr Geschäft weiter ausbauen und bei der Kreditvergabe sogar ihren Marktanteil steigern konnten.

„Der Markterfolg freut mich sehr“, sagte Fröhlich, der darüber auch zum letzten Mal berichtet. Der BVR-Präsident wechselt im November zur DZ Bank, dem zweitgrößten deutschen Geldhaus. Ab 2019, nach gut einem Jahr als Generalbevollmächtigter, soll Fröhlich die DZ Bank führen. An deren Spitze steht er dann gemeinsam mit Cornelius Riese, heute im Vorstand für Finanzen und Strategie zuständig.