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BGH schickt einen Ex-Sal. Oppenheim-Banker ins Gefängnis

Die Urteile für vier frühere Top-Manager der Privatbank Sal. Oppenheim bleiben bestehen. Der Bundesgerichtshof weist die Revisionen ab.

Es ist vorbei. Im Strafprozess gegen die früheren Top-Manager der einstigen Privatbank Sal. Oppenheim hat der Bundesgerichtshof die Revision von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zurückgewiesen. Damit hat das Urteil des Landgerichts Köln vom 9. Juli 2015 Bestand.

„Die Entscheidung des BGH ist gut nachvollziehbar. Das Landgericht hat sich die Urteilsbegründung nicht leicht gemacht. Das kann man der sehr umfangreichen Urteilsbegründung deutlich anmerken“, sagte Strafrechtler Sascha Kuhn von der Kanzlei Simmons & Simmons. Zuvor hatte der 2. Strafsenat bereits die Revision der Verteidigung auf Antrag des Generalbundesanwalts mit einstimmigem Beschluss vom 7. März als offensichtlich unbegründet verworfen. (AZ 2 StR 416/16)

Im Juli 2015 verurteilte das Landgericht Köln den Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter, Matthias Graf von Krockow, zu zwei Jahren auf Bewährung. Außerdem musste Krockow 300.000 Euro an gemeinnütziger Organisationen überweisen.

„Der Bundesgerichtshof hat die Freiheit des Tatrichters respektiert“, sagte der Krockow-Verteidiger Klaus Volk dem Handelsblatt. Auch die drei anderen persönlich haftenden Gesellschafter sprach das Gericht schuldig: Christopher Freiherr von Oppenheim und Dieter Pfundt erhielten ebenfalls Bewährungsstrafen verbunden mit einer Zahlung von 300.000 Euro.

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Am heftigsten erwischte es Friedrich Carl „Fiete“ Janssen, bei Sal. Oppenheim zuständig für das Risikomanagement, Beteiligungen und Bankbetrieb sowie die Rechts- und Steuerabteilung zuständig. Janssen ist der einzige Angeklagte, der die Vorwürfe bis zuletzt samt und sonders zurückwies. Das Landgericht verurteilte ihn zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis. Er wird nun die Haft antreten müssen.

Der Vorsitzende Richter verwies auf Geständnisse der Angeklagten, die nicht vorbestraft gewesen seien, sowie auf die Dauer des Verfahrens, das große öffentliche Interesse und die geordneten sozialen Verhältnisse der Männer.

Außerdem hätten die Taten beim Prozess schon lange zurückgelegen; auch Alter und Gesundheitszustand der Angeklagten seien zu berücksichtigen. Insgesamt könne man die Strafe als maßvoll bezeichnen. „Sie fällt aber nicht aus dem Rahmen des Schuldangemessenen hinaus“, sagte er. Die Höhe des Schadens sei ein Kriterium für die Strafzumessung, aber nicht das einzig entscheidende.

In der Sache geht es um zwei Fälle von schwerer Untreue. Zum einen müssen sich die Ex-Sal. Oppenheim-Manager einen Immobiliendeal zulasten der Bank vorwerfen lassen. Das Gebäude in der Bockenheimer Landstraße sollte Sitz der bankeigenen Investmentsparte werden.

Als Immobilieninvestor trat ein Oppenheim-Esch-Fonds auf, an dem wiederum Bank-Gesellschafter beteiligt waren. Von der zunächst geplanten Vermietung wollten die Fondseigner nach der Bankenkrise 2008 allerdings nichts mehr wissen. Kurzerhand verkauften sie 95 Prozent ihrer Fondsanteile an die Bank. Kaufpreis: 130 Millionen Euro. Vermuteter Schaden: 23,6 Millionen Euro.

Beim zweiten Untreuevorwurf geht es um den längst pleitegegangenen Arcandor-Konzern. Die vier Ex-Bankiers müssen sich zahlreiche Pflichtverletzungen vorwerfen lassen, weil sie Großkredite gewährten, ohne etwa ausreichende Sicherheiten zu verlangen.

Mit dem Deal hätten sie gegen Strategien und Geschäftsordnungen der Bank verstoßen und persönliche Interessen mit denen des Bankhauses vermischt. Auch das Arcandor-Investment soll für einen hohen Millionen-Schaden gesorgt haben. Den Gesamtschaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf 83,7 Millionen Euro.