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Stiftung Warentest empfiehlt: Das könnt ihr tun, wenn euer Flug annulliert wurde

Es ist und bleibt ein leidiges Thema: Durch die Corona-Pandemie kommt es weiterhin immer wieder zu Flugstreichungen. Viele Fluggäste bleiben auf den Kosten sitzen und wissen nicht, wie sie ihr Ticket erstatten können. Und selbst wenn die Fluggesellschaft sich kooperativ zeigt, kann es mitunter mehrere Monate dauern, bis das Geld endlich auf dem Konto landet. Der Jurist und Stiftung-Warentest-Redakteur Michael Sittig verrät im Gespräch mit dem "Spiegel", was ihr tun könnt, wenn euer Flug storniert wurde.

"Der erste Schritt ist, die Airline zu kontaktieren, eine E-Mail zu schicken, und die Erstattung zu fordern. Wenn das nichts bringt, das Gleiche noch mal als Brief, ganz formell mit Einschreiben und Rückschein", rät Sittig. Im formellen Schreiben solltet ihr außerdem der Airline eine Frist setzen. Falls diese abläuft und immer noch nichts passiert, solltet ihr rechtliche Schritte ankündigen.

Sollte die Airline auf diese Ankündigung immer noch nicht reagieren, rät Sittig dazu, die Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr (söp) einzuschalten. Die söp kontaktiert kostenlos eure Airline, holt eine Stellungnahme ein und spricht eine Schlichtungsempfehlung aus.

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An die Schlichtungsempfehlung ist die Fluggesellschaft nicht gebunden, hält sich Sittig zufolge jedoch in den meisten Fällen daran. Für die Schlichtung hat der Gesetzesgeber drei Monate vorgesehen. Die zuständigen Stellen sind jedoch aktuell "völlig überlastet, deshalb dauert es oft länger", warnt der Jurist im "Spiegel". Falls die Airline weiterhin nicht zahlt, heißt es, einen Anwalt einzuschalten oder ein gerichtliches Mahnverfahren anzustrengen.

Bis zu 600 Euro bei Verspätungen

Von Fluggastportalen, die im Internet ihre Hilfe anbieten, rät Sittig ab. Diese seien zwar in den meisten Fällen seriös, jedoch auch sehr teuer. Seine Empfehlung daher: Zu Beginn immer selbst versuchen, eine Lösung zu finden.

Flugverspätungen können unter Umständen gerichtlich ebenfalls als Annullierung gelten. "Zum Beispiel, wenn ein Flug zwei Tage verschoben wird. Oder, wenn die Airline Sie vier Stunden später mit einem anderen Flug unter einer anderen Flugnummer mitnimmt", so der Stiftung-Warentest-Redakteur. Nimmt der Gast die Umbuchung nicht an, kann der Flug erstattet werden.

Bei mehr als drei Stunden Verspätung hat der Gast außerdem einen Ausgleichsanspruch von 250 Euro für Kurz-, 400 Euro für Mittel- und 600 Euro für Langstreckenflüge. Der Ausgleichsanspruch ist dabei unabhängig vom Ticketpreis des Flugs und wird pro Person ausgezahlt. Falls die Airline euch im Gegenzug einen Gutschein anbietet, müsst ihr diesen nicht akzeptieren. Euer Anspruch gilt Sittig zufolge auch immer gegenüber der Airline und nicht dem jeweiligen Flugportal, über das ihr euren Flug gebucht habt.