Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.986,40
    +211,02 (+0,56%)
     
  • Gold

    2.406,70
    +8,70 (+0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0661
    +0,0015 (+0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.198,02
    +642,66 (+1,08%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.380,63
    +68,00 (+5,18%)
     
  • Öl (Brent)

    83,24
    +0,51 (+0,62%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.282,01
    -319,49 (-2,05%)
     

STICHWORT: Hamburger Wahlergebnis kann auf sich warten lassen

HAMBURG (dpa-AFX) - Auf das vorläufige amtliche Ergebnis der Bürgerschaftswahl muss man in Hamburg wegen des relativ komplizierten Wahlsystems bis Montagabend warten. Jeder Wähler kann jeweils fünf Stimmen auf einem Landes- und einem Wahlkreisstimmzettel vergeben. Nach Schließung der Wahllokale werden zunächst nur die Stimmen für die Parteien auf den Landesstimmzetteln ausgezählt, so dass am späten Sonntagabend nur die voraussichtliche Verteilung der 121 Bürgerschaftssitze auf die Parteien feststehen wird. Wie sich diese Stimmen auf die einzelnen Kandidaten der Landeslisten verteilen, wird bei einer erneuten Auszählung der Landesstimmzettel ermittelt, die zusammen mit der der Wahlkreisstimmzettel am Montagmorgen beginnt.

Erst wenn das erfolgt ist, wird feststehen, welcher Kandidat in die Bürgerschaft einzieht und ob es bei den 121 Sitzen bleibt oder noch Überhang- und Ausgleichsmandate hinzukommen.

Hinzu kommt eine weitere Besonderheit des Hamburger Wahlrechts. Zunächst ungültige Stimmen können im Zuge einer sogenannten Heilungsregel als gültig gewertet werden, wenn der eigentliche Wählerwille erkennbar ist. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Wähler auf der Landesliste einer einzelnen Partei sechs statt der ihm maximal zur Verfügung stehenden fünf Stimmen gegeben hat.

Bei den Bezirksversammlungswahlen im vergangenen Mai, als diese Regel erstmals angewandt wurde, waren so 25 505 eigentlich ungültige Stimmen nachträglich für gültig erklärt worden. Das entsprach einem Anteil von 0,6 Prozent aller gültigen Stimmen.

Mit dem vorläufigen amtlichen Endergebnis wird am Montag gegen 18.30 Uhr gerechnet. Das endgültige amtliche Endergebnis soll am 11. März verkündet werden.