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STICHWORT: Darum geht es bei genaueren Vorgaben für Corona-Beschränkungen

BERLIN (dpa-AFX) - Beim Corona-Krisenmanagement geben die Regierungen von Bund und Ländern den Takt an, auch bei massiven Beschränkungen für Millionen Bürger und Firmen wie gerade seit Anfang November. Künftig sollen dafür präzisere Vorgaben und eine festere Rechtsgrundlage gelten - und zwar so, wie sie das Parlament absteckt. Dies sollen Änderungen im Infektionsschutzgesetz regeln, die Teil eines "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" sind. Es umfasst daneben praktische Regelungen.

Warum wird das Infektionsschutzgesetz überhaupt geändert?

Bisher stützen sich die Länder auf generelle Klauseln des Bundesinfektionsschutzgesetzes, auch wenn es um Grundrechtseingriffe geht. Nun sollen präzisere Vorgaben dafür in einem neuen Paragrafen 28a eingefügt werden. Der listet bekannte mögliche Maßnahmen - von Maskenpflicht über Kontaktbeschränkungen bis zu Ladenschließungen - einzeln auf und schafft dafür eine Gesetzesbasis.

Genauer definiert wird auch eine zentrale Voraussetzung für bestimmte Krisenmaßnahmen: Dass der Bundestag - wie im Frühjahr geschehen - eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" feststellt. Diese liege bei "einer ernsthaften Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik" vor. Und die soll gegeben sein, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Notlage ausruft oder "eine dynamische Ausbreitung" einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Bundesländer droht oder stattfindet.

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Welche zentralen Rahmen-Vorgaben sollen künftig gelten?

Das Gesetz soll "Leitplanken" für Maßnahmen der zuständigen Länder schaffen, wie die große Koalition erläutert. Konkret soll für Verordnungen unter anderem eine Pflicht zur öffentlichen Begründung kommen. Und eine Pflicht, sie grundsätzlich auf vier Wochen zu befristen. Die Dauer soll aber zu verlängern sein.

Bei religiösen Zusammenkünften und Demonstrationen - die besonderen Grundrechtsschutz genießen - sind Hürden noch höher: Maßnahmen sollen nur zulässig sein, "soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen" die Corona-Eindämmung "erheblich gefährdet wäre".

Ist massive Kritik - Stichwort: "Ermächtigungsgesetz" - haltbar?

Nein. Mit dieser Bezeichnung verbindet man das Gesetz, mit dem sich das deutsche Parlament als demokratische Institution im März 1933 selbst abgeschafft hat. Die NS-Regierung erhielt durch das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" das Recht, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung durch den Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Die Gewaltenteilung, Grundlage jedes Rechtsstaats, war komplett aufgehoben.

Von einem dauerhaften Außerkraftsetzen grundlegender demokratischer Prinzipien kann heute keine Rede sein - auch wenn die Regierung in der Corona-Krise weitgehendere Kompetenzen erhalten hat, Verordnungen ohne sonst übliche Beteiligung des Bundesrats zu erlassen.